1. Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) besteht die Möglichkeit diese Altersrente nach 45 Versicherungsjahren und bei vollendetem 63. Lebenjahr zum 01.07.2014 ohne Abschläge in Anspruch zu nehmen.
2. Aufgrund Ihrer Schilderung besteht außerdem die Möglichkeit Arbeitslosengeld I zu beanspruchen.
3. Ob die Rente oder das Arbeitslosengeld in Anspruch genommen wird sollte davon abhängig gemacht werden, welche Leistung höher ausfällt. Ist die Rentenzahlung höher oder das Arbeitslosengeld I. Außerdem werden durch den Bezug des Arbeitslosengeldes noch weitere Beitragszeiten erworben.
4. Sie sollten unverzüglich eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen, damit Ihnen die finanziellen Auswirkungen aufgezeigt werden können.