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Experten-Antwort

Rente und Renten-Faktor ?

von Dirk.G25.06.2014 | 13:49
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin geb. 1949, und habe schon über 45 Jahre gearbeitet. Ich war noch nicht Arbeitslos, aber meine Firma macht zu und ich muss mich ab dem 01.08. arbeitslos melden weil ich erst in November 65 bin. Ich habe Antrag auf Rente ab dem 01.12.14 gestellt. Jetzt bin mir nicht sicher ob das Richtig war? Werden sich die 4 Monate Arbeitslos positiv auf meine Rente auswirken, oder negativ? Was ist mit dem Rentenfaktor, wird sich das ändern ab dem 01.07.14 und kann das auf die Höhe meine Rente Auswirkung haben? Hoffentlich nicht so, das ich noch Nachteile habe? Kann mir das Jemand beantworten? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) besteht die Möglichkeit diese Altersrente nach 45 Versicherungsjahren und bei vollendetem 63. Lebenjahr zum 01.07.2014 ohne Abschläge in Anspruch zu nehmen.

2. Aufgrund Ihrer Schilderung besteht außerdem die Möglichkeit Arbeitslosengeld I zu beanspruchen.

3. Ob die Rente oder das Arbeitslosengeld in Anspruch genommen wird sollte davon abhängig gemacht werden, welche Leistung höher ausfällt. Ist die Rentenzahlung höher oder das Arbeitslosengeld I. Außerdem werden durch den Bezug des Arbeitslosengeldes noch weitere Beitragszeiten erworben.

4. Sie sollten unverzüglich eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen, damit Ihnen die finanziellen Auswirkungen aufgezeigt werden können.

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9 Antworten

Herr E. aus D.am 25.06.2014 | 14:22
Du hast bereits alle Voraussetzungen für die abschlagsfreien Rente ab 63 erfüllt, könntest also nahtlos zum 1.8. in die Rente, warum nur meldest Du Dich erst noch drei Monate arbeitslos? Die drei Monate, für die die Arbeitsagentur noch Beiträge an die RV entrichten würde, machen doch den Kohl nicht mehr fett.
MBam 25.06.2014 | 14:36
Wenn das ALG höher als die zu erwartende Rente ist, lohnt sich vielleicht auch, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zu warten! Das sollte man schon mal unbedingt durchrechnen! Außerdem gibt es dann ja noch ein gutes halbes Jahr Einzahlung in die Rentenkasse von der Arbeitsagentur (bezogen auf 80% des ALG-Bemessungswertes). Da kann die Rente dadurch günstiger werden, also zwingend rechnen und vor dem Weg zur DRV bei der AA vorbeischauen!!!
senf-dazuam 25.06.2014 | 14:39
Hallo Dirk.G! Für den Jahrgang 1949 beginnt die Regelaltersrente mit mit 65 Jahren und 3 Monaten. Bislang wäre alles vorher eine vorgezogene und mit Abschlag behaftete Rente. Ab Juli wird jedoch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte für Sie schon mit 63 Jahren abschlagsfrei möglich sein. Wenn wirklich 45 und mehr Jahre im Rentenkonto verzeichnet sind, steht dem Rentenbeginn schon zum 1.7. oder eben zum 1.8. nichts im Wege. Mein Tipp: schnellstmöglich eine Beratungsstelle aufsuchen, die Voraussetzungen klären und dann die "Rente mit 63" beantragen. Die Arbeitslosigkeit würde sich übrigens vermutlich auch (leicht) rentensteigernd auswirken, allerdings nicht in dem Maße wie eine weiter andauernde Beschäftigung. Also kann man ihre Frage sowohl mit "positiv" (da auch für die Zeit des Arbeitslosengeld I Rentenbeiträge an die DRV gezahlt werden) als auch "negativ" (es werden weniger Beiträge aus Arbeitslosengeld als aus der vrherigen Beschäftigung gezahlt, daher steigert sich die Rente etwas weniger) beantworten.
Dirk.Gam 25.06.2014 | 15:17
Nach 45 Jahren kann ich ab 65 ohne Abzüge gehen, dann kommen die 3 Monate nicht mehr dazu. Was ist mit dem Rentenfaktor ? Welche Auswirkung hat das? Und mit der Kohle,- für viele ist 10,- E bis 20,-E pro Monat auch VIEL.
DarkKnightRVam 25.06.2014 | 15:41
Nochmal der Reihe nach: Wenn Sie 45 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben, dann haben Sie bereits ab dem 01.08.2014 einen Rentenanspruch ohne Abschlag (aufgrund der Neuregelung ab dem 01.07.2014). Sie können jetzt: a) sich arbeitslos melden bis 28.02.2015 und dann zum 01.03.2015 die Regelaltersrente nehmen (so würde ich es machen, 1. Alo-Geld wahrscheinlich höher und die Rente ist geringfügig höher als zum 01.08.2014) oder b) die Altersrente für besonders langjährige zum 01.08.2014 nehmen (auch abschlagsfrei!!) Der Rentenartfaktor ist bei beiden Renten gleich hoch und abschlagsfrei sind beide Renten auch!!! 8-)
Herr E. aus D.am 25.06.2014 | 17:12
Zitat von DarkKnightRV anzeigenausblenden
Ich würde dem Fragesteller dann ergänzend zu Vorschlag a) noch darauf hinweisen, dass er nicht die Vorstellung haben sollte, dass er das Arbeitslosengeld "einfach so" beziehen kann: "Betreuungsmaßnahmen" der unsinnigsten Art, wie "Bewerbungstrainings" u.a. vollkommen Sinn befreite Gängeleien können ihn erwarten, außerdem wird er dazu verpflichtet werden, eine monatliche Anzahl x von Bewerbungen nachzuweisen. Ob er sich das nach einem so langen Arbeitsleben noch antun möchte, bleibt ihm selbst überlassen.
W*lfgangam 25.06.2014 | 21:05
...mein Rat dazu, natürlich erst mal den Gang zum Arbeitsamt und sehen, was die wirklich noch verlangen. Und die vielleicht 10-20 EUR Rentensteigerung und das voraussichtlich höhere ALG/statt Rente mitnehmen. Wenn das AA wirklich auf dicke Backen macht, kann Dirk.G jederzeit dort aussteigen und sofort in Rente gehen. Vielleicht hat er sogar noch etwas Spaß an so einem Bewerbungstraining, vergammelt nicht den Tag zu Hause und lernt die skurrilsten Typen kennen - und außerdem hält ihm 'ne Maßnahme den Rücken von Eigeninitiativen/Bewerbungen frei ;-) Gruß w. PS: Er meinte wahrscheinlich den Zugangsfaktor. Der ist und bleibt bei 1,000, da ungekürzte Rente seit 01.07.2014ff. möglich wäre.
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 26.06.2014 | 15:40
Die eigentliche Frage wurde scheinbar nicht beantwortet? Werden 3,6% Abschläge abgezogen bei meinetwegen 46 Entgeltpunkten ergibt dies, 46 mal 0,9640 Rentenfaktor 44,34 EP. und ich meine mal 28,61 Rentenwert 1268,57 Bruttorente. Ohne Abschlag 46 EP. a/28,61 1316,06 Rente Oder, 1316,06 minus 3,6 %, Euro 1268,68. Wer will, kann sich der Rundungs Differenzen erfreuen, natürlich, ohne Kürzung 1,00 RF. MfG.
Katjaam 26.06.2014 | 15:49
Hallo @Schiko, man sollte aber mal die Ausgangsfrage lesen. Es geht um vier Monate nicht um 12 Monate. Katja
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