Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mutter möchte nächstes Jahr in Frührente gehen (mit 62). Sie war 16 Jahre wegen Kindererziehung nicht erwerbstätig, dann wurde die Ehe geschieden und seitdem hat sie - nicht durchgängig, aber immer mal wieder - gearbeitet. Aus der Ehe mit meinem Vater hat sie doch - wg. Versorgungsausgleich - Ansprüche erworben, die seiner Rente abgezogen werden. Ist dieser Betrag schon zu erwarten, wenn sie in Frührente geht oder ist dieser an dein Zeitpunkt gekoppelt, an dem mein Vater in REnte geht (d.h. erst in drei Jahren wenn er 65 ist)? Ich würde mich freuen, wenn Sie diese Frage beantworten könnten. Mit freundlichen Grüssen, Momo
25.01.2007, 21:54
von
Bernhard
Beim Versorgungsausgleich aus Anlass der Scheidung sind Rentenanwartschaften (Entgeltpunkte) vom Konto Ihres Vaters auf das Ihrer Mutter übertragen worden, das ist bereits geschehen und Vergangenheit.
Diese Entgeltpunkte erhöhen die Ansprüche Ihrer Mutter bei jedem zeitlich danach liegenden Leistungsfall: Also bei Erwerbsminderung, vorgezogener Altersrente und Regelaltersrente.
Es ist also insoweit gleichgültig, wann Ihr Vater in Rente geht.
26.01.2007, 00:56
von
bekiss
Die übertragenen oder begründeten Anwartschaften sind unabhängig vom Ausgleichspflichtigen bei jedem Leistungsfall, der nach Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich eintritt, zu berücksichtigen.
26.01.2007, 10:12
Experten-Antwort
Mit dem Übertrag von Rentenanwartschaften zum Zeitpunkt der Scheidung (Urteil) werden aus diesen übertragenen Ansprüchen eigene Ansprüche Ihrer Mutter, wann Ihr Vater in Rente gehen kann, ist nicht maßgebend. Bei jeder Rente Ihrer Mutter werden diese Anwartschaften hinzugerechnet.
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