Habe soeben erst ihre frage bezüglich 26,27 ge-
lesen. Erlaube mir dehalb etwas genauer auszu-
holen.
Grundlage ist einerseits die bemessungsgrenze,
aber auch der jährlich von der regierung festge-
legte- vorläufig errechnete durchschnittsver-
dienst - aller beschäftigten.
Für 2006 63.000 bemessung und 29.304 als durch-
schnittsverdienst
Für 2007 ebenfalls 63.000 und vorläufig ( 31.12.07)
festgelegte durchschnittsverdienst von 29.488.
Der betrag 63.000 und 29.488 besagt, verdient je-
mand 2007 63.000, dies gilt auch bei 70.000-, sind
maximal 2,1365 EP.( entgeltpunkte erreichbar).
Rechnerisch, 63.000 verdienst : 29488 = 2,1365
höchstmögliche entgeltpunkte und 56,13 RW.
( 26,27 x 2,1365). .
Betrug der sozialversicherungspflichtige verdienst
2007 exakt 29488: 29488 ergibt sich 1 EP.und
26,27 rentenwert.Verdient
die frau 27.488: 29488 sind
es 0,9322 EP. x 26,27 nur
24,49 renten zuwachs.
Als rentenwert für 1 EP. galt bis 30.6.07 26,13
euro, durch 0,54 % rentenerhöhung seit 1.7.07
26,27( 26,13 + 14 cent.) .
Erhöht sich die rente durch jährliche anpassung
um insgesamt 5,00 % bis 2015 kommen zu 26,27
1,31 euro hinzu ( 26,27 5% 1,31) beträgt der
rentenwert für einen EP. 27,58 x 3 = 82,74 rente
statt ursprünglich 78,81 euro.
Im klartext, die entgeltpunkte provitieren von jeder
rentenerhöhung.
Haben sie weitere fragen, beantworte ich diese gerne,auch
wenn manch besonders begabten dies auf den wecker geht.
Mit freundlichen Grüßen.