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Experten-Antwort

Rente und Schwerbehindert

von Ralf Jaenecke13.02.2014 | 11:40
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin BJ Juni.1954, habe jetzt schon 45 Beitragsjahre voll. Durch meinen GdB 60 kann ich mit 63 oh. Abzug in Rente gehen. Möchte ich 3 Jahre früher gehen, also mit 60, müsste ich 10,8 % Abzug und 8 Monate Nacharbeit hinnehmen. Das kann doch so nicht stimmen, ist den der Eintritt in die Rente bei Schwerbehinderten nicht auch angepasst worden?? Warum können "nichtschwerbehinderte" drei Jahre früher, ohne Abzug und ohne Nacharbeit und Schwerbehinderte nicht auch drei Jahre ohne diese Zusaätzlichen auflagen gehen.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ralf Jaenecke,

der aktuelle Gesetzentwurf enthält keine zusätzlichen Vergünstigungen speziell für schwerbehinderte Menschen.

Sie können nach derzeitigem Recht mit 63 Jahren und 8 Monaten ohne Abzüge in Rente gehen - mit Abzügen frühestens mit 60 Jahren und 8 Monaten. Nach dem Gesetzentwurf wäre der Rentenbeginn ohne Abzüge bei Vorliegen der erforderlichen 45 Jahre mit 63 Jahren und 4 Monaten möglich.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

An der Möglichkeit des vorzeitigen Rentenbezuges mit Abzügen ändert sich nichts: Dieser wäre weiterhin mit 60 Jahren und 8 Monaten und 10,8 % Abzügen möglich.

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11 Antworten

Schadeam 13.02.2014 | 11:57
Bei Jahrgang 54 sollte die AR für Schwerbehinderte mit 63+8 Monaten abschlagsfrei sein. Sollte das neue Gesetz mit den 45 Jahren so kommen wie derzeit geplant, hat der Jahrgang 54 ab 63 +4 Monaten keinen Abschlag mehr. Eine Besonderheit für Schwerbehinderte findet sich in den bisherigen Unterlagen hierzu nicht. Somit wäre Ihre Vergünstigung durch das neue Gesetz 4 Monate, die Sie früher abschlagsfrei gehen könnten.....
Schadeam 13.02.2014 | 13:08
Wieso kein Vorteil, Peter K.? Sie können doch nun 4 Monate vorher abschlagsfrei gehen. Das ist doch besser als die bisherige Regelung, oder?
Peter K.am 13.02.2014 | 12:57
Da brauche ich meine Frage hier nicht mehr zu stellen. Also, 54 geb.alles erfüllt, 80% Schwerbeh. mit 63 J. u 4 mon. in Rente. Also keinen Vorteil mehr zum nicht Schwerbeh., Wo bleibt da die VERDI, VDK, usw. kann man alles vergessen, werde alles kündigen.
Ralf Jaeneckeam 13.02.2014 | 12:52
Und mit 60 könnte ich dann mit 10,8 % Abzug und 4 Monate bei 45 BJ oder trotzden 8 Monate nacharbeiten in die Rente gehen.
ralf jaeneckeam 13.02.2014 | 13:30
Aber abschlagsfrei erst mit 63 als schwer behinderter, und dass können die nichtschwbh. ja auch und das ist nicht gerecht, wo es uns eh schon schwer fällt. Da gebe ich dem peter absolut recht.
Peter K.am 13.02.2014 | 13:55
Ja Schade Sie haben ja Recht- 4 Monate bleiben noch, und mit Abschlag in Rente, kann sich nicht jeder leisten. Ich habe immer noch damit gerechnet, das es bei Schwerbeh. bei 63 J. bleibt, ohne diesen jährlichen Anstieg. Hauptsache die Mitglieder bezahlen pünktlich ihren Beitrag, wie sagte Trap.-ich habe fertig-
Peter K.am 13.02.2014 | 14:03
Oft schreiben die Experten hier, mein Rentenberater ist auch so einer. Du kannst ja mit 10,8% Abschlag daheim bleiben, wie bescheuert müßte ich sein.
Hans E.am 14.02.2014 | 11:19
Schwerbehinderte werden Gesunden gleichgestellt.Das ist eine Diskriminierung der ohnehin schon Benachteiligten.Wo sind die Sozialverbände,Gewerkschaften oder die Schwerbehindertenbeauftragten.
Peter K.am 14.02.2014 | 13:07
Hans ich sehe das genauso wie Sie, 40 Jahre Beitrag für VDK, VERDI hätte ich mir sparen können.
Hans E.am 14.02.2014 | 18:34
An GroKo, Schwerbehinderte sind nicht die die besseren Menschen.In der Vergangenheit wurde das abschlagfreie Renteneintrittsalter für Behinderte genauso angehoben wie für die übrigen Versicherten.Jetzt,wo diese Altersgrenzen korrigiert werden,hat man die Schwerbehinderten vergessen.Das finde ich nicht gerecht.
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