Bzgl. Fragen zum Krankenversicherungsrecht und zu Fragen zum Steuerrecht bleibt Ihnen tatsächlich nur die Frage bei dem entsprechenden Fachstellen (Krankenkassen, Finanzamt/Steuerberater).
Diese Fragen können von der Deutschen Rentenversicherung nicht abschließend oder verbindlich beantwortet werden.