Seit 2005 arbeite ich in der Schweiz und zahle seitdem freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung.Da ich in Deutschland durch Immobilienvermietung noch Einkommen erziele muss ich dafür Steuern zahlen.Die
Rentenbeiträge wollte ich als Vorsorgeleistung
von der Steuer abziehen.Dies hat das Finanzamt Mühlhausen abgelehnt.Ist das
rechtens?
Steuerfragen an die Rentenversicherung ? Dann noch Ausland. Kleiner Spassvogel,
Ob und inwiefern diese Zahlungen steuerrechtlich bewertet werden, sollte jemand beantworten der im Steuerrecht seine Fachrichtung hat.
Wie irgendwelche wenn auch Beiträge steuerrechtlich behandelt werden, ist für die spätere Rentenberchnung an sich uninteressant.
Seit 2005 arbeite ich in der Schweiz und zahle seitdem freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung.Da ich in Deutschland durch Immobilienvermietung noch Einkommen erziele muss ich dafür Steuern zahlen.Die
Rentenbeiträge wollte ich als Vorsorgeleistung
von der Steuer abziehen.Dies hat das Finanzamt Mühlhausen abgelehnt.Ist das
rechtens?
Bin der Meinung, man kann die Rentenbei-
träge steuerlich nur geltend machen, wenn diiese im Rahmen einer Beschäftigung als
gesetzlicher Beitrag anfallen.
Sie sollten sich überlegen ob eine freiwillige Versicherung überhaupt Sinn macht.
Wenn Sie in CH arbeiten, sind Sie doch in der AHV versicherungspflichtig - in diesen Fällen braucht man "eigentlich" in D nichts zahlen.
Ob das aus Renditegründen was bringt.......??
Ihrem Vaterland haben Sie den Rücken gekehrt, daher sind Sie in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig.
Nur als unbeschränkt steuerpflichtiger können derartige Beträge abgesetzt werden.
Beamter