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Rente und Steuern Rentenbeginn 2010

von Lucy17.09.2008 | 21:33
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wer hat Durchblick und kann helfen? Ich könnte 2010 mit 60 Jahren (mit 10,8 % Rentenkürzung wegen 50 %Schwerbehinderung) in Rente gehen. Ich bin Single. Nach der aktuellen Rentenauskunft und einer daran angelehnten Zurechnung für das kommende Jahr rechne ich mit einer monatlichen Rentenzahlung von 1204 Euro, (10,8 % Abzug schon berücksichtigt). Außerdem werde ich eine Betriebsrente von ca. 410 Euro erhalten. Abgesehen davon, dass davon noch Kranken- und Pflegeversicherung abgehen (was nicht wenig ist), frage ich mich, ob ich damit dann auch noch Steuern zahlen muß. Ich finde leider nirgendwo schlüssige Informationen, die es mir möglich machen, das ganze auszurechnen. Hintergrund meiner Frage ist auch die Überlegung, arbeite ich noch 6 oder 12 Monate länger, kann dadurch die Rentenkürzung verringern, muß aber vielleicht dann Steuer oder noch mehr Steuer zahlen. Naja, ich möchte keine Runde extra drehen, nur um den Fiskus zu füttern. Danke schon mal für die Hilfe. Viele Grüße Lucy

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "Schiko". Lediglich nur einmal 102,- EUR abziehen, da "single".

5 Antworten

Schiko,am 17.09.2008 | 22:43
Zum leidwesen mancher user hier, mache ich für sie nach- folgende rechnung auf. Die mit 1204 monatlich genannte bruttorente ergibt 14.448. 8.669 sind mit 60% von 14.448 zunächst steuerpflichtig 4.920 kommen als betriebsrente hinzu 13.589 zunächst steuerpflichtig, minus 01.445 10% angenommen aus 14448 für kranken/Pflegevers.# 00.854 17,35 % dto, aus 4.920 00.204 werbungskosten für rente, 2 x 102 00.300 autohaftpflicht 00.36 pauschbetrag sonderausgaben 10.750 tatsächlich steuerpflichtig. Sie zahlen 547 jahressteuer plus Soli. Es gelten ja 7.664 als existenzminimum als steuer unbelastet.Sind sie 63, ermässigt sich der betrag von 4.920 noch um den versorgungsfreibetrag. MfG.
-_-am 17.09.2008 | 22:39
Hinweise und Links: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Ansonsten: Fragen Sie Ihren Steuerberater oder das Finanzamt!
Lucyam 17.09.2008 | 22:54
ganz herzlichen Dank, das ist aufschlußreich. Nochmals danke Schiko!
Schiko.am 18.09.2008 | 15:36
Entschuldigung experte, sie haben recht. Habe dies verwechselt mit der neuerung, dass die pen- sionäre auch die 102 be- kommen wie die rentner schon immer. MfG.
Schiko.am 18.09.2008 | 20:45
Oh, oh experte, meine entschuldigung war nicht notwendig, die kann für einen späteren patzer reserviert werden. Die genannten 102 werbungs kosten für rente haben mit einzelperson- oder verheiratet überhaupt nichts zu tun. Ein verheirateter erhält den b etrag nur zweimal, wenn auch die ehefrau rente bezieht. Abweichend davon, bezieht der ehemann eine gesetzliche und eine betriebsrente kann er zweimal 102 absetzen. Die frau als rentenbezieherin ebenfalls 102. Somit erhält die fragestellerin mit einer gesetzlichen und einer betriebsrente 2 x 102 werbungskosten . MfG.
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