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Rente und Todesfall

von wanderer07.03.2009 | 15:15
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wer und wie meldet man verstorbene Rentenbezieher bei der Rentestelle ab. KV ? Totenschein ? und wird die Rente auch mit den Sterbemonat, 3 Monate weiter bezahlt. gilt das auch für die PV

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beiträge von "Wolfgang" und "-_".

3 Antworten

Schiko.am 08.03.2009 | 00:25
Wir sind uns hoffentlich klar, diese 3 Monatsrenten gibt es als Witwen/Witwerrente. Verstorben am 3.3.2009 steht dem Verblichenen die Rente für März noch zu. Durch den Antrag auf Witwenrente und Übersendung einer Sterbeurkunde werden die drei Monatsrenten April/Juni automatisch verrechnet. MfG.
Wolfgangam 08.03.2009 | 19:58
zu gutteutsch .. :-) Normalerweise hat das Standesamt den Sterbefall dem Rentenservice/der DRV zu melden und die Rente ist einzustellen. Darauf würde ich mich nicht verlassen, Sie können das online hier: http://www.rentenservice.com/dprs?xmlFile=6000004 > Änderungsmitteilungen erledigen, oder auch das Formular (oben recht: Dokumente zum Download) runterladen, Sterbeurkunde beifügen und ab damit. Sollte noch ein/e Witwe/Witwer vorhanden sein, können Sie das 'Sterbevierteljahr' auf dem Formular beantragen -unabhängig ob gesetzliche oder private KV. Ist eine/r hinterbliebene/r Ehefrau/Ehemann vorhanden, wenden Sie sich am besten an die nächste Beratungsstelle, um die Hinterbliebenenrente zu beantragen. Kinder oder sonstige Angehörige erhalten die 3-Monats-Zahlung nicht ! Gruß w.
-_-am 08.03.2009 | 22:12
Änderungsanzeige und Anträge im Renten Service der Deutschen Post: Antragsformulare kann man in jeder Postfiliale erhalten. Es ist aber auch möglich, die Anträge online unter www.rentenservice.com zu stellen. Das Formular finden Sie unter: http://www.rentenservice.com//mlm.nf/dprs/download/formulare/aen… Service für Bestatter : Im Sterbefall sind viele Angehörige mit der Abwicklung der Formalitäten überfordert. Um die Abmeldung von Rentenzahlungen zu vereinfachen, können Bestatter die Sterbefallmitteilungen mit einem speziellen Formular per Fax an den Renten Service übermitteln. https://www.rentenservice.com/downloadServlet?target=/mlm.html/d… Das so genannte "Sterbequartal" wird nur Witwen/Witwern/eingetragenen Lebenspartnern gezahlt. Wurde bereits eine Versichertenrente gewährt, zahlt (mit Ausnahmen) der Renten Service das so genannte "Sterbequartal" als Vorschuss auf die Hinterbliebenenrente d. Witwe/Witwers/eingetragenen Lebenspartners aus, wenn der Antrag dort rechtzeitig gestellt wird.
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