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Experten-Antwort

Rente und Versorgungsausgleich

von Gero.5514.07.2015 | 08:27
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, meine Freundin bezieht eine EM-Rente (befristet) und lässt sich demnächst scheiden. Wie wirkt sich dann der Versorgungsausgleich (sie wird deutlich davon profitieren) auf die Rente aus? Wird diese dann sofort neu berechnet? Danke, Gruß, Gero

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gero.55,

wenn Ihre Freundin zum Zeitpunkt der Rechtskraft des Beschlusses des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich bereits eine Rente bezieht, erhöht oder mindert sich ihre Rente von dem Monat an, zu dessen Beginn die Gerichtsentscheidung rechtskräftig und wirksam ist.

Bekommen beide Ehepartner bei der Scheidung bereits eine Rente, ist es aus technischen Gründen jedoch meist nicht möglich, die Rente des belasteten Ehepartners rechtzeitig zu mindern. Damit der Rentenversicherungsträger nicht doppelt zahlt, darf er diesem Ehepartner die ungekürzte Rente noch bis zum Ende des nächsten Monats nach dem Monat, in dem der Rentenversicherungsträger die Rechtskraftmitteilung erhielt, weiterzahlen. Erst danach wird die Rente gemindert und die des anderen Ehepartners erhöht. Von diesem Weiterzahlungsrecht darf auch ein Beamtenversorgungsträger der Länder oder Gemeinden Gebrauch machen, bei dem ein extern geteiltes Anrecht zu kürzen ist.

Der begünstigte Ehepartner kann den ihm entgangenen Erhöhungsbetrag für diese Übergangszeit jedoch ggf. privatrechtlich von seinem früheren Ehepartner zurückfordern.

Weitere Informationen zum Thema Versorgungsausgleich und dessen Auswirkungen auf die Rente erhalten Sie übrigens in der Broschüre „Geschiedene: Ausgleich bei der Rente“, welche Sie unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/geschiedene_ausgleich_rente.pdf?__blob=publicationFile&v=22

herunterladen können.

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5 Antworten

rosebudam 14.07.2015 | 10:02
Die Neuberechnung erfolgt ab dem Folgemonat nach Eintritt der Rechtskraft (= regelmäßig 4 Wochen nach Zustellung des Beschlusses an alle Beteiligten, sofern niemand Beschwerde einlegt). Ein späterer Neuberechnungszeitpunkt kann sich ergeben, wenn der Ex-Ehegatte auch Rentner ist.
rosebudam 14.07.2015 | 10:05
Ergänzend: Ich meine den Beschluss des Familiengerichtes, in welchem über die Durchführung des Versorgungsausgleichs entschieden wird. Dies erfolgt meist im Verbund mit der eigentlichen Scheidung, d. h. im selben Beschluss.
miram 14.07.2015 | 10:50
Ich glaube die Frage war ..... ob die Freundin wenn sie von ihrem Mann Geld bekommt .. ihre Rente dann gekürzt wird weil es über dem dazu verdien Betrag liegt.
R.am 14.07.2015 | 12:32
Es sei denn, dass eine Unterhaltszahlungsvereinbarung getroffen wird. Dann sieht es mit Zu/Abschlag auch wieder anders aus (§ 33 f VersAusglG).
Die Farbe Schwarzam 14.07.2015 | 12:23
Nein, Blödsinn?! Außerdem bekommt sie kein Geld von ihrem (Ex)Mann diesbezüglich...
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