Hallo,
ich gehe nächstes Jahr im März in Rente, dann bin ich 62 J. 4 Mon. alt.
Meine Rente beträgt 755,00 Eur - Abzug 9,6%. Nun meine Frage - erhalte ich meine volle 60% bei der Witwenrente /war 39 Jahre verheiratet)?
Gruss
Karin
Hallo,
Brutorene 755,00 € - 9,6 % = Brutto 982,52 € abzügl. Pflichtbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung = Nettorente
Diese liegt unter dem Freibetrag von 718,08 € , so dass die Hinterbliebenenrente nicht gekürzt wird.
Hallo karin1969,
F U N hat da wohl einen kleinen Zahlendreher in seiner Rechnung drin ...
> Brutorene 755,00 € - 9,6 % = Brutto 982,52 €
...passt nicht so ganz ;-)
Sie werden unterhalb des Freibetrags (West) von 718 EUR liegen, somit keine Kürzung der Witwenrente zu erwarten ist.
Das 'alte' Hinterbliebenenrentenrecht gilt für Ihre 'Alt-Ehe' weiter. Sobald die Einkommensänderung kommt - März 2010 - beantragen Sie sowohl die eigene Rente und weisen den/die MitarbeiterIn bei Antragsaufnahme darauf hin, auch den Vordruck R 660/Einkommensfragebogen zwecks Neuberechnung der Witwenrente auszufüllen und zur Witwenrente/der Versicherungsnummer Ihres Ehemannes an den passenden Rententräger zu schicken.
Gruß
w.
Sorry,
stimmt: der richtige Betrag muss heißen: 682,52 € ...
... T'schuldigung !
Hallo karin1969,
auf alle gesetzlichen Renten wegen Todes werden eigene Einkünfte des Rentenbeziehers, soweit sie einen bestimmten Freibetrag übersteigen, zu
40 % angerechnet.
Die Berechnung ergeht wie folgt:
Der Rentenversicherungsträger ermittelt Ihre Nettorente. Ist das anrechenbare Einkommen niedriger als ein bestimmter Freibetrag, wird die Rente nicht gekürzt. Dieser Freibetrag beträgt für Witwen- und Witwerrenten im Jahre 2009 = 718,08 EUR netto. Liegt Ihre Nettorente unter 718,08 EUR erhalten Sie die Witwenrente in voller Höhe (60 % der Rente des Verstorbenen). Übersteigt die eigene Nettorente den Freibetrag, werden von dem
über dem Freibetrag liegenden Einkommen 40 % errechnet. Um diesen Betrag wird dann Ihre Witwenrente gekürzt.