Hallo karin1969,
auf alle gesetzlichen Renten wegen Todes werden eigene Einkünfte des Rentenbeziehers, soweit sie einen bestimmten Freibetrag übersteigen, zu
40 % angerechnet.
Die Berechnung ergeht wie folgt:
Der Rentenversicherungsträger ermittelt Ihre Nettorente. Ist das anrechenbare Einkommen niedriger als ein bestimmter Freibetrag, wird die Rente nicht gekürzt. Dieser Freibetrag beträgt für Witwen- und Witwerrenten im Jahre 2009 = 718,08 EUR netto. Liegt Ihre Nettorente unter 718,08 EUR erhalten Sie die Witwenrente in voller Höhe (60 % der Rente des Verstorbenen). Übersteigt die eigene Nettorente den Freibetrag, werden von dem
über dem Freibetrag liegenden Einkommen 40 % errechnet. Um diesen Betrag wird dann Ihre Witwenrente gekürzt.