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rente und witwenrente

von dana17.02.2010 | 18:35
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hab mal eine frage meine mutti bekommt 600 euro witwenente wenn sie in rente kommt bekommt sie dann rente und witwenrente oder rente vg dana

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo dana,

wie Sie der Antwort von Renten-Fachmann bereits entnehmen konnten, wird Ihre Mutter sowohl die Altersrente als auch die Witwenrente beanspruchen können. Nur wenn die Altersrente (und eventuell weitere Einkünfte) einen bestimmten Freibetrag übersteigt, wird ein Teil dieser Einkünfte von der Witwenrente abgezogen. Der Freibetrag für Witwenrenten beträgt derzeit 718,08 Euro bzw. 637,03 Euro in den neuen Bundesländern.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo praxis,

wenn Sie neben Beiträgen in Deutschland weitere Beiträge in einem anderen EU-Staat gezahlt haben, müssen Sie keinen gesonderten Rentenantrag in diesem Staat stellen. Weisen Sie bei der Antragstellung in Deutschland darauf hin, wird der deutsche Rentenversicherungsträger den anderen EU-Staat einbeziehen. Der deutsche Antrag auf Rente gilt dann auch als Rentenantrag im anderen EU-Staat.

Für die Prüfung der erforderlichen Mindestversicherungszeit (d.h. ob Sie eine Rente erhalten können) werden zeitgleiche Beitragszeiten in zwei EU-Staaten nur einmal gezählt. Die Rentenberechnung erfolgt getrennt durch die EU-Staaten, in denen Sie Beiträge entrichtet haben. Dabei berücksichtigt jeder Staat nur die eigenen Beiträge und zahlt daraus eine Rente. Im Leistungsfall erhalten Sie also neben der deutschen Rente eine Zahlung aus dem anderen EU-Staat.

Zur weiteren Information sollten Sie sich die folgende Informationsbroschüre ansehen:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/01__ausland/leben__und__arbeiten__in__europa,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/leben_und_arbeiten_in_europa

4 Antworten

Renten-Fachmannam 17.02.2010 | 18:40
Beide Renten werden weitergezahlt. Bei der Witwenrente erfolgt jedoch eine Einkommensanrechnung der Altersrente. Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, dann kommt es zu einer Verringerung der Witwenrente. Sofern die Einkommensanrechnung bereits erfolgt, können Sie aus der letzten Anlage 8 zum Witwenrentenbescheid den aktuellen Freibetrag ablesen.
praxisam 18.02.2010 | 11:11
Wie werden doppelt belegte Zeiträume bei der Rentenberechnung behandelt? Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung in Deutschland und gleichzeitig (Pflicht)Sozialbeiträge in einem EU-Staat aufgrund Partnerschaft in einem Betrieb. Ist es u. U. sinnvoll, neben dem Rentenantrag in Deutschland einen weiteren, eigenen (getrennten) Rentenantrag in dem EU-Staat zu stellen?
Renten-Fachmannam 18.02.2010 | 15:06
1. Sie müssen Ihre Extrafrage schon in einem eigenem Thread stellen; hir kann sie als Antwort betrachtet werden und untergehen. 2. Auch eine kurze Antwort würde hier zu lange dauern, da es zwischen Rentenansprüchen aus mehreren Ländern viele Besonderheiten gibt. Gehen Sie auf das Startportal der Deutschen Rentenversicherung, links ist ein Kasten mit Schlagwörtern, darunter "Renten und Ausland". Klicken Sie dieses an und es wird Sie weitergeholfen.
KSCam 18.02.2010 | 16:33
Eigentlich dürfte es in der Praxis kein Problem darstellen, wenn in einem Zeitraum in 2 Ländern Beiträge vorhanden sind, weil jeder EU Staat zunächst mal eine rein innerstaatliche Berechnung macht, in der ohnehin nur die "eigenen" Beiträge zählen. Dass, wenn es um Mindestzeiten geht, ein doppelt belegter Zeitraum nicht doppelt zählt, ist auch klar. Bsp: eine Frau wohnt in D und bekommt ein Kind, dann haben wir in D 3 Jahre Pflichtbeiträge - arbeitet sie nach der Geburt in CH, hat sie parallel auch AHV Beiträge. Kein Problem! Dass nach EU Recht das theoretische Problem auftauchen könnte, dass alles nach dem Recht des Wohnsitzlandes geht, wenn obige Frau, die in D wohnt halbtags in D und halbtags in CH arbeitet, lass ich mal außen vor. Da stelle ich mir vor wie begeistert der CH Arbeitgeber sein wird, wenn er plötzlich deutsches Recht anwenden muss (dann löst sich dieses Problem genauso rasch wie sich das Arbeitsverhältnis löst:-)) Aber solche Einzelheiten kann man nicht im Forum abschließend klären.
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