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Experten-Antwort

Rente und Witwenrente

von Simone Gruhle01.05.2016 | 18:43
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4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin 1961 geboren und bekomme seit 2001 die Große Witwenrente. Nun meine Frage: Ich arbeite seit 1978, inklusive Lehre 2 Jahre, ununterbrochen bis jetzt. Kann ich mit 60 mit abzügen in Rente gehen? Wie ich gehört habe, bekommt man da Abzüge, aber wird mit der Witwenrente verrechnet und da könnte es dann wieder ausgeglichen sein. Stimmt das? Mit freundlichen Grüßen Simone Gruhle

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Gruhle,

ein Anspruch auf eine Altersrente nach Vollendung des 60. Lebensjahres besteht nicht.

Für 1961 geborene Versicherte gibt es folgende Altersrenten:

Regelaltersrente

Nach Vollendung des 66. Lebensjahres und 6 Monaten besteht ein Anspruch auf die Regelaltersrente, sofern Sie die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt wurde. Diese Rente wird ohne Abschlag gezahlt und kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden.

Altersrente für langjährig Versicherte

Nach Vollendung des 66. Lebensjahres und 6 Monaten besteht ein Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte, sofern Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt wurde. Diese Rente wird ohne Abschlag gezahlt. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich. Der Abschlag beträgt bei einer Inanspruchnahme der Rente nach Vollendung des 63. Lebensjahres 12,6 %.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Nach Vollendung des 64. Lebensjahres und 6 Monaten besteht ein Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, sofern Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt wurde und ein Grad der Behinderung von mind. 50 bei Beginn der Rente vorliegt. Diese Rente wird ohne Abschlag gezahlt. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist nach Vollendung des 61. Lebensjahres und 6 Monaten möglich. Der Abschlag beträgt bei einer Inanspruchnahme der Rente nach Vollendung des 61. Lebensjahres und 6 Monaten 10,8 %.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Nach Vollendung des 64. Lebensjahres und 6 Monaten besteht ein Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, sofern Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt wurde. Diese Rente wird ohne Abschlag gezahlt. Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente ist nicht möglich.

Weitere Ausführungen zu den Altersrenten und zu den Wartezeiten können Sie der Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“ entnehmen.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=18

Bezüglich der Anrechnung der Altersrente auf die Witwenrente verweisen wir auf die Broschüre „Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen“.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf?__blob=publicationFile&v=20

Die Altersrente wird als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet. Von der Bruttorente werden dabei 14% pauschal abgezogen. Der überbleibende Betrag wird mit dem Freibetrag vergleichen (aktuell: 771,14 EUR). Der Teil der Rente, der über dem Freibetrag liegt, wird dann zu 40% als Einkommen angerechnet.

Mit freundlichen Grüßen

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3 Antworten

Herz1952am 01.05.2016 | 19:55
Googeln Sie bitte Mal "Rente für Frauen". Da müsste eine Tabelle zu finden sein, die Ihnen sagt, wann Sie frühestens in die Altersrente "gehen" können bzw. auch unter welchen Bedingungen (z. B. Rente ohne Abzug mit 45 Beitragsjahren können Sie sich selbst ausrechnen, da haben Sie bestimmt die "normale Altersrente - auch ohne Abzug - erreicht. Deshalb mal googeln) Auf die Witwenrente wird eigenes Einkommen immer angerechnet, es gibt aber einen Freibetrag. Ich glaube mehr gibt es nicht mehr zur Altersrente zu sagen. Witwenrente: natürlich wird auch Ihre Arbeitseinkommen angerechnet. Googeln Sie deshalb auch, vielleicht finden Sie auch eine Tabelle zur Anrechnung.
senf-dazuam 02.05.2016 | 09:47
Hallo Simone! 1. Die Rente für Frauen gibt es fast nicht mehr ... Hier wird u.a. ein Geburtsjahr vor 1952 vorausgesetzt. Daher können Sie diese Rente - die ab 60 Jahren mit Abschlägen möglich wäre - nicht erhalten. 2. Sie haben - nach Ihren Angaben - jetzt etwa 38 Jahre an Beitragszeiten. Bis zu einer Altersgrenze von 64 Jahren und 6 Monaten können Sie die Wartezeit von 45 Jahren für die "Rente ab 63" schaffen. Die wäre dann abschlagsfrei. Ansonsten gibt es die Möglichkeit ab 63 die Rente für langjährig Versicherte vorzeitig zu beziehen. Die erforderlichen 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten haben Sie ja anscheinend schon erreicht. 3. Wie Herz1952 schrieb, erfolgt auf die Witwenrente eine Anrechnung des Einkommens. Aber das sollten Sie seit 15 Jahren kennen. Auch die eigene Altersrente zählt hier als Einkommen, aber durch die anzurechnenden Freibeträge sollte kein großer Abzug erfolgen. 4. Die Abzüge für die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altesrente können Sie ausgleichen. Lassen Sie sich hierzu bitte beraten, um die erforderliche Summe und die Rendite dieser Investition zu erfahren. Wenn Sie vorhaben, sehr lange zu leben, dann kann sich dies rechen ... 5. Hier werden Sie geholfen ... da brauchen Sie nicht umständlich zu googeln ;)
Konrad Schiedßlam 02.05.2016 | 10:07
Ihre Frage zielt also darauf ob, ob später die eigene Rente die jetzige Witwenrente kürzt, ja und nein. Maßgebend die Höhe der der späteren eigenen Rente. Konstruiere ein Rechenbeispiel. 1100 eigene Rente -154 14% Abschlag ------- 946,-- minus 26,4% aus 30,45 Rentenwert ab 1.7.2016 803,88l anrechnungsfrei ---------- 142,12 zu 40% anrechnungspflichtig, ergo Euro 56,85. Die zum 1.7.2016 zu gewährende Witwenrente fällt somit um 56,85 geringer aus. Wäre diese Brutto 556,85, nurmehr 500 Brutto und daraus die Abzüge Kranken/Pfl.Versicherung. Bei der eigene Rente von angenommen 1100 Brutto ändert sich nichts. MfG.
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