Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rente u.Rehaantrag

von Reiner05.09.2012 | 16:40
1870 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

kann ich trotz Dauerrente einen Rehaantrag stellen. Meine Krankheiten sind weit fortgeschritten. Wäre es sinnvoll eine Reha zu beantragen? danke

5 Antworten

Erwinam 05.09.2012 | 16:47
Wenn Sie in der Reha dann unter Umständen als nicht mehr Erwerbsgemidnert eingestuft werden wollen und dann unter Umständen wieder ihre Rente aberkannt bekommen wollen, dann auf jeden Fall Reha beantragen.. Sonst eher nicht. Was erwarten Sie " bei fortgeschrittenen Erkrankungen " von einer Reha mehr oder besseres , was eine ambulante / stationäre fachärztliche Behandlung oder im Krankenhaus daheim nicht leisten kann ? Genau - da gibt es nämlich nichts.
Reineram 05.09.2012 | 17:06
vielleicht ist es möglich von
Reineram 05.09.2012 | 17:08
vielleicht wäre es möglich, dass Sie mir antworten, da Ihre Ratschläge immer sehr gut sind. Vielen Dank.
Klaus-Peteram 05.09.2012 | 18:28
Natürlich können Sie auch bei einer unbefr. zuerkannten EM-Rente noch eine med. Reha beantragen und auch bekommen. Ob dies allerdings in irhem Fall noch sinnvoll ist oder nicht, ist eine schwierige Frage und Sie sollten sich das tatsächlich vorher sehr gut überlegen. Was kann ich gewinnen und was kann ich verlieren ? Zum einen ist die Frage was bringt ihnen eine Reha wirklich noch für iihre Gesundheit und welches Risiko gehe ich womöglich hinsichtlich einer Überprüfung/Aberkennung meiner EM-Rente damit ein. Ich habe schon Pferde vor der Apotheke k.. sehen und darum wäre ich da grundsätzlich sehr vorsichtig. Die Einschätzung zur gesundheitlijuchen Situation und zur EM im Rehaentlassbericht KANN von der eigenen Einschätzung und auch der der behandelnden Ärzte daheim komplett abweichen und somit erhebliche Konsequenzen im weiteren Verlauf ( wie z.b. auch der Überprüfung der unbefr. Rente ) nachsichziehen. Wie gesagt kann - muss nicht. Man sollte so etwas aber immer im Hinterkopf haben um später nicht aus allen Wolken zu fallen was da plötzlich abeht... Kostenträger wäre in ihrem Falle ( da unbefr. EM-rente ) höchstwahrscheinlich die Krankenkasse und nicht - mehr - die Rentenversicherung. Die RV würde nur bei folgender Konstellation noch eine med. Reha genehmigen : " Bekommen Sie eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, können Sie eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation von der RV erhalten, wenn durch diese Leistung Ihre bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder eine Verschlechterung Ihrer bereits geminderten Erwerbsfähigkeit abgewendet werden kann." Dies dürfte bei einer bereits unbefristet zuerkannten EM-Rente im Normalfall nicht mehr der Fall ein. Dann wäre eben die Krankenkasse der Kostenträger. Insofern steht ihnen rein rechtlich auf jeden Fall auch als EM-Rentner noch eine med. reha zu. Ich würde ihnen darum raten den Antrag bei ihrer Krankenkasse zu stellen und nicht bei ihrer RV. KK und RV können /werden sich dann womöglich kurzschliessen um zu klären wer für die Kosten dann aufkommt. Die KK prüft dann natürlich noch ob eine medizinische Notwendigkeit bei ihnen für eine Reha vorliegt oder nicht. Wie gesagt, ob eine Reha für ihre Gesundheit noch von Vorteil seien könnte lässt sich hier natürlich nicht sagen. Das sollten besser ihre Ärzte beurteilen. Für ihre laufende EM-Rente sehe ich hingegen aber zu 100% keinen Vorteil durch eine Reha ( welchen auch ? ) , eher einen Nachteil falls eben womöglich ein gewisses Szenario in Gang gesetzt wird durch die Beuerteilung im Rehaentlassbericht.
Reineram 06.09.2012 | 09:47
an Klaus-Peter vielen herzlichen Dank für ihre Antwort. mfg
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026