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Experten-Antwort

Rente-Urlaubsentgelt

von Mannomann21.04.2016 | 09:50
1314 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich gehe nach 15 Monaten Krankengeldbezug ab Juni 2016 in Altersrente. Mir stehen aus 2014/15/16 noch Urlaubsentgelt zu. Trotz Aufforderung rührt sich der Arbeitgeber nicht. Werde mir nun einen Anwalt nehmen müssen. Dieses Entgelt ist ja Steuer- und Sozialversicherungspflichtig. Wird bei einem positiven Ausgang der Angelegenheit der Betrag nachträglich auf die Rente angerechnet. Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.04.2016 | 13:00

Hallo, Mannomann,

da Sie bereits einen Anwalt eingeschaltet haben, werden Sie auf diesem Wege versuchen, das noch offene Urlaubsentgelt einzufordern. Ob Sie darauf einen Anspruch haben wird dann in dem Verfahren nach arbeits- und tarifrechtlichen Vorschriften geklärt. Steht Ihnen das noch offene Entgelt zu, muss der Arbeitgeber das sozialversicherungspflichtige Entgelt dem RV-Träger mitteilen. Das noch ausstehende Entgelt ist dem Zeitraum vor Rentenbeginn zuzuordnen. Wird die Rechtslage erst nach Rentenbeginn geklärt, und der Arbeitgeber setzt die Mitteilung erst danach ab, wird die Rente unter Berücksichtigung der weiter eingeflossenen Beiträge bereits ab Rentenbeginn durch die zuständige Sachbearbeitung neu festgestellt. Die Nachzahlung wird an Sie ausgezahlt, die mtl. zu leistende Rente wird zukünftig mit dem dann höheren Betrag ausgezahlt.

3 Antworten

sdfsdfsdfam 21.04.2016 | 10:53
Hallo, alle Beitragszeiten, die vor dem Rentenbeginn der Altersrente liegen, fließen in die Berechnung mit ein. Das gilt auch für Einmalzahlungen.
Mannomannam 21.04.2016 | 12:06
Das beantwortet nicht meine Frage. Trotzdem danke
Mannomannam 21.04.2016 | 16:08
Bedanke mich vielmals
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