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Rente v.d. getrennt lebenden Ehefrau

von Peter21.04.2010 | 10:32
3919 Ansichten
4 Antworten

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Ich bin selbstständig und 65 Jahre alt. Ich bin von meiner Ehefrau offiziell seit 20 Jahren getrennt lebend. Wenn meine getrennt lebende Ehefrau vor mir stirbt, bekomme ich dann 60% ihrer Rente???

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Peter,

maßgeblich für einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente ist das Vorliegen einer gültigen Ehe zum Zeitpunkt des Todes der Ehefrau.

Der Zustand des Getrenntlebens schließt einen Anspruch auf die Hinterbliebenenrente des überlebenden Ehegatten somit nicht aus.

Weiterhin muss der verstorbene Ehepartner die allgemeine Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben.

Da Ihre Ehe schon vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde, und mindestens ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren ist, gelten weiterhin die alten Regelungen zum Hinterbliebenenrecht. D.h. in den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod des Ehegatten steht die Hinterbliebenenrente i.H.v 100 Prozent zu. Ab dem vierten Kalendermonat besteht ein Anspruch auf 60 Prozent der Hinterbliebenenrente, jedoch ist ab diesem Zeitpunkt auch die Einkommensanrechung zu prüfen, die ggf. zu einer Kürzung oder auch zu einem vollständigen Ruhen des Hinterbliebenenrentenanspruches führen kann.

3 Antworten

jaam 21.04.2010 | 10:38
ja
GoldenGirlam 21.04.2010 | 11:20
Grundsätzlich ja. Aber man sollte die Einkomensanrechnung nicht vergessen. Alles was über dem Freibetrag liegt ( 718,08 Euro ) wirkt sich da mindernd aus.
..-..am 21.04.2010 | 14:49
Da Peter ein armer Selbständiger ist, wird er mit der Einkommensgrenze wohl keine Probleme haben. ;-) Man kann ja alles schön rechnen.
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