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Experten-Antwort

Rente versteuern, in welchem EU-Land?

von KA 1522.12.2010 | 13:21
4910 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, ich habe gestern beim Finanzamt vorgesprochen und bekam die mündliche Auskunft, dass wenn ich meinen Lebensabend in Polen verbringen will, ich meine Rente in Deutschland versteuern müsse. Zuständig sei ein Finanzamt in Brandenburg. Bislang war ich der Meinung, dass die Rente in dem Land des Hauptwohnsitzes zu versteuern ist. Was meinen Sie, irrt die freundliche Finanzbeamtin, oder habe ich Recht? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie im Ausland leben, kann Ihre Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch dorthin gezahlt werden. Ob dafür eine Steuerpflicht nach deutschem Steuerrecht besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Es kommt darauf an, ob Sie als Rentner in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt einkommensteuerpflichtig sind und ob es mit dem entsprechenden Land ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, das der Bundesrepublik Deutschland das Besteuerungsrecht zuweist. Es kann auch sein, dass die Rente im ausländischen Wohnsitzstaat versteuert werden muss.

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland sind Sie insbesondere dann, wenn Sie trotz Ihres Wegzugs einen Wohnsitz in Deutschland behalten oder sich weiterhin dauerhaft in Deutschland aufhalten (mehr als sechs Monate im Jahr). Eine beschränkte Steuerpflicht liegt vor, wenn Sie weder Ihren Wohnsitz noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, hier aber Ein- künfte erzielen.

Mit der Republik Polen gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen. Nähere Auskünfte zu diesem Doppelbesteuerungsabkommen erteilt Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt.

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3 Antworten

Falsches Forumam 22.12.2010 | 13:57
Dies ist ein Forum der Rentenversicherung. Individuelle Fragen zru Besteuerung sind nicht Angelegenheit der Rentenversicherung, da diese nicht die Steuerbehörde in Deutschland ist. Wenn sie dem Finanzamt misstrauen, wenden sie sich an einen Steuerberater.
ATZleram 22.12.2010 | 13:54
Ich gehe davon aus, dass sie recht hat. Du erzielst deine Einkünfte ja nicht in Polen, sondern in Deutschland. Deine Einkünfte werden nur zu dir nach Polen überwiesen, das ist alles. Außerdem ist die Rente ja nur nachgelagert versteuert für deine Einkünfte, welche du bereits in Deutschland erzielt hast. Also, es führt kein Weg an der Rentensteuer vorbei. Notfalls werden dich die Steuerfahnder auch in Polen lebenslang verfolgen, oder deine Rentenzahlung wird gleich ganz gesperrt, wenn du nicht an den deutschen Fiskus bezahlst.
Kein Experteam 22.12.2010 | 17:23
Mit Blick auf die Ausführungen des Experten ( Doppelbesteuerungsabkommen etc.) gehe ich davon aus, daß es in Polen so gehandhabt wird wie allgemein in Europa. D.H. man wird von dem Land steuerlich erfaßt , in dem man einen festen Wohnsitz hat und in dem man sich länger als 183 Tage ( 1 Tag länger als die Hälfte des Jahres) aufhält. Wenn Sie also Ihren Wohnsitz in DE aufgeben, nach Polen umziehen und dort fest und ständig wohnen, müssen Sie ME auch dort Einkommenssteuern ( nach den dort gültigen Kriterien) bezahlen. Die Steuerpflicht in DE würde entfallen. Die Finanzbeamtin hat ME unrecht. Anders wäre es, wenn Sie als ehemaliger Beamter eine Pension erhalten würden, dann wären Sie auch weiterhin in DE steuerpflichtig und nicht in Polen ( auch bei o.g. Vorausetzungen). Daher würde ich mich an Ihrer Stelle noch einmal ganz intensiv von kompetenteren und informierteren Stellen beraten lassen. Auch über die Höhe der in Polen gültigen Steuersätze (?!). Die Überweisung der Rente nach Polen dürfte mit Sicherheit kein Problem sein.
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