Wenn Sie im Ausland leben, kann Ihre Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch dorthin gezahlt werden. Ob dafür eine Steuerpflicht nach deutschem Steuerrecht besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Es kommt darauf an, ob Sie als Rentner in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt einkommensteuerpflichtig sind und ob es mit dem entsprechenden Land ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, das der Bundesrepublik Deutschland das Besteuerungsrecht zuweist. Es kann auch sein, dass die Rente im ausländischen Wohnsitzstaat versteuert werden muss.
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland sind Sie insbesondere dann, wenn Sie trotz Ihres Wegzugs einen Wohnsitz in Deutschland behalten oder sich weiterhin dauerhaft in Deutschland aufhalten (mehr als sechs Monate im Jahr). Eine beschränkte Steuerpflicht liegt vor, wenn Sie weder Ihren Wohnsitz noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, hier aber Ein- künfte erzielen.
Mit der Republik Polen gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen. Nähere Auskünfte zu diesem Doppelbesteuerungsabkommen erteilt Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt.