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rente verteilung Ehe-trennung

von cloggy30.03.2009 | 12:48
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann arbeitet seit 2003 für eine Deutsche Firma. Wir haben auch in Deutschland gewohnt. Wir sind aber Holländer. Er hat Deutsche Rente aufgebaut. Jetzt trennen wir uns, und meine Frage ist: was für Anspruch habe ich auf die Rente der er während unsere Ehe in Deutschland aufgebaut hat? Und wenn ich Anspruch auf ein Teil habe, wie werd es im Zukunft ausbezahlt? Geht alles zu meinem Mann und soll er mich ausbezahlen, oder werd der Renteversicherung das automatisch machen? Vielen dank im Voraus für Ihre Hilfe....

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Cloggy,

zur Prüfung, ob in Ihrem Fall ein Versorgungsausgleich aus den deutschen Rentenversicherungszeiten durchzuführen ist, ist bei gewöhnlichem Aufenthalt beider Parteien im Ausland das

Amtsgericht Schöneberg

Grunewaldstr. 66/ 67

10823 Berlin

zuständig. Bei gewöhnlichem Aufenthalt einer Partei in Deutschland wird der Antrag beim für den Wohnort zuständigen Familiengericht gestellt.

1 Antworten

Wolfgangam 30.03.2009 | 22:35
Hallo cloggy, > Wir haben auch in Deutschland gewohnt Sie wohnen demnach nicht mehr in Deutschland ?! Wenn Sie sich wirksam trennen/scheiden lassen, hat das deutsche Scheidungsrecht/Versorgungsausgleich keinen Einfluss mehr auf die hier erworbenen Rentenansprüche. Das regelt sich nach dem Scheidungsrechte des Heimatlandes. In welchem Umfang das eine Aufteilung der in der Ehe gemeinsam erworbenen (ausländischen) Rentenanwartschaften vorsieht ... ??? Ein Anwalt vor Ort oder das zuständige Familien-/Scheidungsgericht wird Sie aufklären. Gruß w.
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