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Rente vom Ex-Mann nach Scheidung

von G. F.06.06.2009 | 14:15
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin seit 1991 geschieden. Mein Ex-Mann ist letztes Jahr verstorben. Er hatte nach unserer Ehe nicht mehr geheiratet, ich auch nicht. Obwohl ich seinen ganzen Haushalt nach seinem Tod aufgelöst habe, weiß ich nicht, ob er bereits in Rente war oder noch nicht. Wenn er in Rente war, dann höchstens 1 Monat. Kann ich, nach so vielen Jahren der Scheidung, evtl. von ihm noch Witwenrente bekommen, da er nie mehr geheiratet hat. Vielen Dank für alle sachlichen Antworten. Freundliche Grüße G. F.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn eine Ehe vor dem 01.07.1977 geschieden wurde, besteht unter besonderen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Hinterbliebenenrente beanspruchen zu können.

In Ihrem Fall dürfte eine gerichtliche Entscheidung über die während der Ehezeit gemeinsam erworbenen Versorgungsanwartschaften getroffen worden sein. Sind Sie dabei die zum Ausgleich Verpflichtete gewesen, muss diese Entscheidung ggf. nochmals überdacht werden, wenn der Berechtigte keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Anwartschaften erhalten hat. Diese Frage sollten Sie jedoch ggf. im persönlichen Beratungsgespräch klären.

Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie auf der Seite www.ihre-vorsorge.de das Feld Beratungsstellen auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.

4 Antworten

Chrisam 06.06.2009 | 16:11
Nein, ein Anspruch auf Witwenrenten haben Sie nicht.
Rosannaam 06.06.2009 | 18:02
Hallo G.F., es kommt nicht darauf an, ob Sie oder Ihr Ex-Mann wieder verheiratet sind/waren. Bei der Scheidung wurde doch vermutlich ein Versorgungsausgleich durchgeführt? Sie haben erst einen Anspruch auf die Anteile aus dem Versorgungsausgleich, sofern Ihnen einer zugesprochen wurde, wenn Sie selbst eine Versichertenrente (Erwerbsminderungs- oder Altersrente) erhalten. Als geschiedene Ehefrau sind Sie keine "Witwe" und haben deshalb keinen Anspruch auf eine Witwenrente aus der gesetzl. RV. Versuchen Sie aber, anhand seiner Papiere/Kontoauszug herauszufinden, ob er bereits eine Rente bezogen hat. Sie oder das Bestattungsunternehmen muß den Todesfall dem Rentenversicherungsträger melden. MfG Rosanna.
G. F.am 06.06.2009 | 18:34
Herzlichen Dank für die Antworten. Die entsprechenden Meldungen wurden vom Bestattungsunternehmen gemacht. MfG G. F.
MrDivorceam 09.06.2009 | 16:04
Falls Sie noch keine 65 Jahre alt sind und außerdem ein Kind unter 18 Jahren erziehen (muss nicht auch ein Kind des EX sein) oder für ein behindertes Kind sorgen, besteht evtl. ein Anspruch auf Erziehungsrente, da Sie nicht wieder geheiratet haben.
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