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Rente von Beamten

von Marina06.06.2009 | 12:48
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo. Die Rente bei Beamten nennt man Pensionen, oder? Woher bekommt ein Beamter seine Rente? Von der DRV oder LVA doch nicht oder? Danke für jede Hilfe. Gruß

13 Antworten

Schiko.am 06.06.2009 | 14:59
Der Beamte erhält eine Pension. Daher stellt sich die Frage DRV , LVA nicht. Pensionen zahlt im Normalfall der Staat. MfG.
Kein Beamteram 06.06.2009 | 15:34
Ein Beamter zahlt während seiner Tätigkeit nichts für seine spätere Pension, diese ist ein Geschenk des Staates, im Normalfalle mindestens doppelt so hoch wie die Rente eines von der Qualifikation und Tätigkeit vergleichbaren Arbeitnehmers in der Privatwirtschaft. Leider.
Dtoam 06.06.2009 | 17:48
Das kann doch nicht wahr sein, einen solchen Schw--- habe ich schon lange nicht mehr gehört. Sie sind bestimmt Beamter oder Politiker! Ade !!!!!
...am 06.06.2009 | 16:45
auch ein arbeitnehmer zahlt selbst nichts für seine spätere rente. das geld kommt schließlich ausnahmslos von seinem arbeitgeber. der zahlt einen beitrag zur sozialversicherung, einen teil davon deklariert er als "arbeitnehmeranteil zur sozialversicherung", und schon hat der arbeitnehmer das gefühl, er hätte selbst einen beitrag geleistet. hat er aber nicht. jedenfalls kenne ich keinen versicherungspflichtigen abhängig beschäftigten, der von seinem girokonto monatliche beiträge zur sozialversicherung überweist. im übrigen werden diese beiträge auch nicht für die spätere rente des arbeitnehmers gezahlt, sondern für diejenigen, die bereits rente beziehen. geht der arbeitnehmer später selbst in rente, dann wird er quasi auf kosten der dann tätigen arbeitnehmer leben, die dann seine rente finanzieren müssen. generationenvertrag nennt man das.
Rosannaam 06.06.2009 | 18:16
Die Pension zahlt der (ehemalige) Dienstherr.
Loniam 06.06.2009 | 18:23
..und sein ehemaliger Dienstherr behält auch einen Teil des Gehaltes ein, nur wurde dies bisher nicht auf ein eigenes Konto eingezahlt sondern ist im Steuerzufluss verschwunden. Den Beamten wird also nichts geschenkt, sondern sie haben sich ihre Pension erarbeitet. Und sie bezahlen jeden Monat auf ihre Pension Lohnsteuer, sowie einen hohen Krankenversicherungbetrag und müssen einen Lohn- oder Einkommenssteuerjahresausgleich machen und werden dort nochmals zur Kasse gebeten. Es besteht also kein Grund auf Beamte neidisch zu sein. Loni
Rosannaam 06.06.2009 | 18:37
Na ja, also von meinem Gehalt als Angestellte zahle ich auch Lohnsteuer! Die KV-Beiträge halten sich auch in Grenzen, außerdem besteht Anspruch auf Beihilfe. Das einzige Minus hinsichtlich der KV beim Beamten tritt dann ein, wenn Familienangehörige (Kinder, nicht beschäftigter Ehepartner) zusätzlich mitversichert werden müssen. Das kann die KV selbstverständlich ganz schön teuer werden lassen. Als alleinstehender Beamter zahlt dieser meistens weniger als ein privat krankenversicherter Arbeitnehmer. Ich bin bestimmt nicht neidisch. Aber ich kann schon verstehen, daß manche Rentner "neidisch" auf Pensionäre sind, denn diese erhalten 13 (!) Pensionen pro Jahr (inkl. "Weihnachtsgeld"). Selbst bei Witwenpensionen ist dies so. Versteht ehrlich gesagt kein Mensch!!!
Loniam 06.06.2009 | 20:33
@Rosanna, Pensionisten bezahlen Lohnsteuer, Rentner nicht, das 13 Gehalt ist je nach Dienstherr schon lange nur noch ca. 52 % und wurde vor Jahren als Gehaltsausgleich gewährt, da es lange Zeit keine Gehaltserhöhungen gab, deshalb steht es auch Pensionisten zu. Die KV kann teuer werden, wenn erst später in eine private KV gewechselt wurde.
Schiko.am 06.06.2009 | 21:18
So ist eben das wahre Leben bei uns in Deutschland. Habe versucht eine relativ harmlose Frage zu beantworten, dies gelang scheinbar nur teilweise. Auch ich als Nichtbeamter kenne die Höhenunterschiede von Rente zur Pension. Vom Doppelten zu reden ist weit übertrieben und gilt nur als Vergleich für den Durchschnittsrenter zum höheren Beamten. Nenne als Vergleich einen Maurerpolier zum Amtsinspektor mit Euro 400 Euro Brutto zwischen 1400 und 1800 eines Bahnbeamten. Die Ausführungen von..... passen besser zum 1. April, der aber war schon. Würde der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung nicht einbehalten wäre der Nettolohn höher, der Arbeitnehmer müsste den Betrag vom Konto über- weisen, damit wäre scheinbar.... zufrieden. Neu für mich ist Lonis Bemerkung, dass Pensionäre"Lohn/ Einkommensteuer- jahresausgleich machen müssen" Gemeint ist also die Einkommensteuerer- klärung, bei der als Folge Steuernachzahlung anfällt. Wieso eigentlich ? Ganz im Gegenteil, durch die hohen Krankenkassenbeiträge und die Absetzbarkeit von Kirchensteuer usw., ergibt sich in der Regel eine Steuer- erstattung. Dies gilt auch für den Rentner, der bei hoher Rente erst durch die Steuererklärung wirklich erst Steuer nachzahlen muss, hat ja vorher nichts be- zahlt. Weder Beamte noch Arbeiter bekommen Rente oder Pension geschenkt, es führen nur unterschiedliche Wege dorthin. Es ist auch längst nicht mehr die volle 13.Monatspension, und es sind auch nicht mehr 75% vom letzten Brutto vor der Pension. Es liegt in der Logik der Sache, dass auch die Witwenpension mit angenommen 60% der Pension des Verstorbenen , Vergütungen von mehr als 12 Monate Jahrespension mit einschließt. Wie sagte doch 2005 ein Bekannter Politiker um Fernsehen: Nun aber lassen Sie doch die Kirche im Dorf, dies gilt auch hier. Mit freundlichen Grüßen.
Feuerwehrbeamteram 06.06.2009 | 22:30
Ich bin nur ein kleiner Beamter im mittleren Dienst bei der Berufsfeuerwehr. Ich möchte gern mal mitteilen, wie es einem solchen Menschen ergeht. Wir riskieren täglich unser Leben im nicht herzfreundlichen 24 std. Dienst(statistisch gesehen ,hat ein Feuerwehrmann nur eine Lebenserwartung von 67 Jahren). Also, soviel Pension wird ein Feuerwehrbeamter dem Staat und Steuerzahler nicht abluchsen. Scheidungsquote? 67% (wegen Schichtdienst wahrscheinlich) KV? Ich muss meine KV von meinem Nettolohn bezahlen. Trotz 50% Beihilfe macht das rund 300 Euro(600DM) aus. Urlaubsgeld? Gänzlich gestrichen. Arbeitszeit gleich 54std.-Woche. Weihnachtsgeld? 45 % von einem eigefrorenen Grundgehalt von anno dazumals, ich glaube 1992. Pension? Ich kenne viele Pensionäre, die auch lamentieren , wie jeder normale Arbeitnehmer. Was habe ich nun davon, wenn ich dafür bei Ärzten als Privatpatient angeblich bevorzugt behandelt werde? Die Fliegen flatterhaft einzeln ein, die Stadt bracht Monate , um ihren Beitrag endlich zu leisten und die KV immerhin 1Woche. Es ist eine ständige Jonglage mit den Geldern auf dem Konto, wenn man eh schon knapp daran ist wegen Scheidung,Haus und Kind weg und Unterhaltspflicht. So geht es bestimmt einer Vielzahl von einfachen Beamten wie Ärzte,Schwestern,Polizisten und nicht vergessen Feuerwehrbeamten.Auf die Beamten-Bonzen bin ich genau so sauer , wie manch einer.... Aber ich halte physisch wie psychisch den Kopf hin(Feuerwehr macht übrigens auch rettungsdienst) , habe Dinge zu verkraften/bearbeiten, die kaum ein normal Sterblicher vor Gesicht bekommt, dazu noch Dienst in der leitstelle(Telefonate mit Verrückten sowie Bürger, die sich am Tel. das leben nehmen wollen usw.) und der Preis für meinen Dienst ist die Scheidung. Sah`mich einfach mal gezwungen , als Betroffener einen Beitrag zu lesten. MfG an alle feuerwehrbeamter
Feuerwehrbeamteram 07.06.2009 | 03:39
Es sind hauptsächlch die Wahlbeamten, die in diversen Aufsichtsräten sitzen und sich die Kohle ur so hineinschlingen.... ( Ich tippe hier original der deutschen Rechtschreibung und trotzdem scheint das Forum nicht konform umzusetzen....)zu schnell? oder liegt es doch an der zweiten Flasche Wein?
Beamteram 07.06.2009 | 01:18
Sehr verehrter Feuerwehrbeamter, ich weiss Ihre Arbeit sehr zu schätzen. Was sind aber in Ihren Augen "Beamten-Bonzen"? Jeder der als Beamter mehr verdient als Sie?
Realistam 07.06.2009 | 14:05
Demnach zahlt ein nicht beamteter Arbeitnehmer also auch keine Lohnsteuern, was? Die werden nämlich auch direkt vom Arbeitgeber an den Fiskus abgeführt! Sie scheinen ja ein besonders schlauer Fuchs zu sein!
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