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Experten-Antwort

Rente von geschiedenen Ehemann bei eigener Erwerbsunfähigkeit

von Pekra03.09.2019 | 17:53
109 Ansichten
5 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich war von 1984 - 2001 verheiratet und habe bei der Scheidung einen Versorgungsausgleich zugesprochen bekommen. Mein Exmann ist vor ca. 2 Jahren vorzeitig in Rente gegangen, ich selbst bin seit einigen Jahren erwerbsunfähig und beziehe eine Pension. Wann erhalte ich den Versorgungsausgleich und muss ich diesen beantragen? Mit freundlichen Grüßen Krause

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Pekra,

wie Ihnen User W*lfgang bereits mitgeteilt hat, ist zunächst Ihre Versorgungsdienststelle der richtige Ansprechpartner. Klären Sie bitte dort ab, was mit Ihrer Pension passiert, wenn Sie eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung erhalten und ein Versorgungsausgleich in dieser Rente enthalten ist.

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4 Antworten

wenn es soweit istam 03.09.2019 | 18:01
beim eintritt in die altersrente
Tippsiam 03.09.2019 | 18:16
Bitte in den Rentenbescheid gucken für Ihre Erwerbsminderungsente. Im Bereich "Versicherungsverlauf" müsste der Versorgungsausgleich schon mit berücksichtigt sein. Dies erfolgt automatisch ohne besonderen Antrag, da die Rentenversicherung von dem zugesprochenen Anspruch Kenntnis erhält. Sonst bitte bei der DRV direkt (Sachbearbeitung) nachfragen.
W°lfgangam 03.09.2019 | 19:58
Zitat von Tippsi anzeigenausblenden
Richtig ist, weil: > erwerbsunfähig und beziehe eine Pension. Hallo Pekra, schauen Sie in Ihren Festsetzungsbescheid zu den Versorgungsbezügen, ob da nicht bereits/zunächst ein 'Zuschlag' wg. des Versorgungsausgleichs enthalten ist, da Rentenanspruch in der DRV noch nicht aktiviert werden kann ...kontaktieren Sie ggf. Ihre Pensionsdienststelle. Richtig ist auch, dass Sie die aus dem Versorgungsausgleich erhaltenen Anwartschaften vom EX erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten können. Dann fällt ein etwaiger Versorgungszuschlag weg und es erfolgt eine Neuberechnung der Pension. Wie gesagt, Erstinfo zunächst bei Ihrer Versorgungsdienststelle. Die DRV wird Sie rechtzeitig/3 Monate vorher, an Ihren dann bestehenden Rentenanspruch erinnern und an den erforderlichen Rentenantrag. Grundsätzlich wird auch die Versorgungsdienststelle Sie auffordern, dann die Regelaltersrente zu beantragen und den Rentenbescheid dort vorzulegen. Gruß w.
PeterTam 04.09.2019 | 05:59
Ach ja, das hier ist NICHT die DRV, sondern ein Forum wo jeder etwas beitragen kann.
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