Hallo Krebs,
ergänzend zu den Ausführungen von Tschacka merken wir an, dass neben der Altersrente für langjährig Versicherte ( ab Vollendung des 63. Lebensjahres ) auch die Altersrente wegen Schwerbehinderung als vorgezogene Altersrente in Betracht kommen könnte. Diese könnte frühestens im Alter von 62 Jahren gezahlt werden, sofern eine Schwerbehinderung vorliegt. Der Abschlag würde 10,8 Prozent betragen.
Grundsätzlich wird eine Rente gezahlt, wenn deren im Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Regelaltersrente muss die Wartezeit von 5 Jahren vorliegen und die Regelaltersgrenze, z.B. das 67 Lebensjahr, vollendet sein. Zeiten des Wehrdienstes fließen in die Wartezeit mit ein.
Damit eine vorgezogene Altersrenten gezahlt werden kann, werden zum Zeitpunkt des Beginns der Rente längere Wartezeiten benötigt. Wenn diese nicht erfüllt sind, kann ggf. erst zu einem späteren Zeitpunkt die Regelaltersrente beansprucht werden.