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Rente vor 67

von Krebs S.12.01.2010 | 10:59
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin am 11.02.1965 geboren. Normalerweise erhalten ich erst ab 67 die gesetzliche Rente. Frage: Kann ich bereits, wenn ich Abschläge akzeptiere, mit 60 Jahren die gesetzliche Rente beziehen?. Wenn ja, wie hoch sind die Abschläge. Besten Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichem Gruß S. Krebs

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Krebs,

ergänzend zu den Ausführungen von Tschacka merken wir an, dass neben der Altersrente für langjährig Versicherte ( ab Vollendung des 63. Lebensjahres ) auch die Altersrente wegen Schwerbehinderung als vorgezogene Altersrente in Betracht kommen könnte. Diese könnte frühestens im Alter von 62 Jahren gezahlt werden, sofern eine Schwerbehinderung vorliegt. Der Abschlag würde 10,8 Prozent betragen.

Grundsätzlich wird eine Rente gezahlt, wenn deren im Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Regelaltersrente muss die Wartezeit von 5 Jahren vorliegen und die Regelaltersgrenze, z.B. das 67 Lebensjahr, vollendet sein. Zeiten des Wehrdienstes fließen in die Wartezeit mit ein.

Damit eine vorgezogene Altersrenten gezahlt werden kann, werden zum Zeitpunkt des Beginns der Rente längere Wartezeiten benötigt. Wenn diese nicht erfüllt sind, kann ggf. erst zu einem späteren Zeitpunkt die Regelaltersrente beansprucht werden.

15 Antworten

Tschackaam 12.01.2010 | 11:12
Hallo Krebs, nein, ab 60 geht nicht! wenn 35 Jahre Wartezeit erfüllt, dann frühestens mit 63 und mit 14,4 % Abschlag! Mfg Tschacka
Joeam 13.01.2010 | 11:47
hallo eine Zusatzfrage, bei mir ähnliche Sachlage aber was bedeutet 35 Jahre Wartezeit? Ich Baujahr 1961 habe wenn ich 63 bin erst 32 Arbeitsjahre. Bekomme ich dann auch die rente mit den entsprechenden Abschlägen , oder muss ich warten bis 35 Jahre voll sind? Danke Joe
Tschackaam 13.01.2010 | 12:39
Hi Joe, die 35 j. Wartezeit ist für diese Rentenart eine der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen! Somit nur machbar, wenn 35 Jahre voll sind! Aber auf diese Wartezeit werden ja nicht nur die Arbeitsjahre angerechnet, sondern auch andere Zeiten wie Schule/Studium/Arbeitslosigkeit/Krankheit/Mutterschutz/freiwillige Beiträge etc. also wenn man dann mit allen "anrechenbaren Zeiten" (Beitragszeiten und beitragsfreie Zeiten) insgesamt 35 Jahre oder mehr hat, geht's auch ab 63 Sie haben aber ein klein wenig mehr Rente, da der Abschlag bei Ihnen keine 14,4 % beträgt, sondern "nur" 12,6 % LG Tschacka
Joeam 13.01.2010 | 13:02
danke tschacka für die schnelle Antwort. das mit dem 12,6% Abschlag ist mir in meinem falle klar. Aber ich war 8 Jahre Selbständig "ohne" Beiträge in die gesetz. RV , diese zählen ja sicher "nicht" zu den 35 Jahren. Wenn die Schulzeit angerechnet wird, wieviele Jahre?... habe 12 Jahre EOS ( Gymnasium)in der ehemaligen DDR besucht?
Tschackaam 13.01.2010 | 13:55
Hi Joe, Schulzeiten max. 8 Jahre (96 Monate) für die Zeit gerechnet ab dem 17.Lebensjahr! Was ist mit Wehrdienst? Der wird auch angerechnet! MfG Tschacka
Joeam 13.01.2010 | 14:04
habe mal in meinem Rentenbescheid nachgesehen und hochgerechnet somit komme ich bis 12/2009 auf knapp 17 Jahre. Das bedeutet das ich noch 18 Jahre Arbeiten muß um auf die 35 Jahre zu kommen?? Somit stehe ich dann im Jahr 2028 wenn ich 35 Jahre voll sind!! Das ist aber auch das Jahr wo ich Regelaltersrente mit 66 Jahren und 6 Monaten bekommen kann. -> also nix mit früherem Rentenbeginn?? Danke Joe
Joeam 14.01.2010 | 08:02
danke den Experten, das heißt ja für meinen Fall, ich müsste Schwerbehindert werden um einen vorgezogene Altersrente zu bekommen. Oder brauche ebend diese 35 Jahre um Regelaltersrente zu beziehen und diese 35 Jahre sind bei mir erst im 66 Lebensjahr erreicht Kann ich heute noch für fehlende Jahre ( 3) Rentenbeiträge nachzahlen? Würden diese auf die 35 Jahre dann angerechnet? Wenn ja wie berechnet sich die höhe der Zahlung? Danke Joe
Tschackaam 14.01.2010 | 12:21
Hi Joe, ich habe fast befürchtet, dass es so bei Ihnen ankommt, da der @experte zwar die Rente wegen schwerbehinderung erwähnt, aber die dazugehörige Wartezeit vergessen hat! Denn auch bei dieser Rentenart (welche ich bewusst nicht genannt habe), ist die 35 jährige Wartezeit erforderlich!!! Nein, Sie können nur freiwillige Beiträge zahlen, entweder laufende Beiträge oder aber nachträglich für das vorangegangene Jahr (2009) wenn der Antrag bis zum 31.03.2010 gestellt wird. Nachentrichtung für vergangene Zeiten geht nicht mehr!!! MfG Tschacka p.s. was ist mit Wehrdienst???
Joeam 14.01.2010 | 12:56
@Tschacka danke Der Wehrdienst von 3 Jahren ist bei mir in den 17 Jahren schon eingerechnet... sieht wohl sehr schlecht aus..., Somit werd ich wohl erst mit erreichen der Regelaltenzeit 66,6 Jahre und genau in diesem Jahr habe ich 35 Jahre Regelarbeitszeit voll.. .eine Rente beziehen können. Danke Joe
Tschackaam 14.01.2010 | 14:41
naja, da werden Sie leider zukünftig einer von vielen sein! Das ist vom Staat auch so gewollt :-( Alles Gute Tschacka
Joeam 15.01.2010 | 08:26
Hallo tschacka und Experten, ich habe meine Berechnung der Rentenzeiten nochmals genau durchgesehen. Dabei ist mir aufgefallen das meine Studienzeit an einer Uni in Berlin nicht angerechnet wurde. Habe zu DDR zeiten 3 Jahre an der Uni studiert aber nicht beendet. Einträge in meinem SV Buch sind vorhanden, als Verdienst steht Studentenpauschale drin. Kann ich diese noch anerkennen lassen??? maximal 8 Jahre Schulzeit ( Studienzeit?) sind ja drinn ? Das würde mir ja schon ein wenig helfen. Danke Joe
Tschackaam 15.01.2010 | 12:01
Hallo Joe, nee, wenn die 8 Jahre bereits belegt sind geht's nicht! Mehr gibt es ja nicht. MfG Tschacka
Joeam 15.01.2010 | 12:08
hallo Tschacka, die 8 Jahre sind bei mir nicht belegt. Frage ist ob die Studienzeit ( 3 Jahre) ohne Studienabschluß anerkannt wird. Danke Joe
Tschackaam 18.01.2010 | 07:23
grundsätzlich ist ein Abschluss (Diplom) nicht mehr erforderlich! Sie müssen nur den genauen Beginn und das genaue Ende Ihres Studiums nachweisen! MfG Tschacka
Joeam 18.01.2010 | 07:40
Danke, das zu lesen erleichtert mich schon ein wenig. :-) Werde mir heut gleich einen Termin bei der BFA zwecks Kontenkärung organisieren. Habe ja die genauen Beginn und Enddaten meiner Studienzeit sowohl im SV als auch Studienbuch.(das sollte doch als Nachweiß reichen) Wenn die 3 Jahre noch anerkannt werden, ist mir schon etwas geholfen. Dann habe ich die 35 Jahre in einem Alter von 63,5 Jahren erreicht und kann mit entsprechenden Abschlägen in meinen frühstmöglichen Rentenbeginn gehen. Danke Joe
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