Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo,
nach den vorliegenden Informationen könnte dies bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen und auf eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit zutreffen. A B E R in jedem Fall müssen die jeweiligen Vertrauensschutzregelungen beachtet und erfüllt sein.- Daher wird eine individuelle Beratung durch die zuständige Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung empfohlen.
Ihrer Nachfrage entnehme ich, dass Sie eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ab 60.Lebensjahr - mit Abschlägen - beziehen möchten.
Zuerst müssen folgende Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erfüllt sein
und zwar alle(!):
-Geburt vor dem 01.01.1952
-Vollendung des 60. Lebensjahres
-bei Beginn der Rente arbeitslos u n d
nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos
- in den letzten 10 Jahren vor Beginn der Rente liegen 8 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung
oder Tätigkeit
- die Wartezeit von 15 Jahren ist erfüllt.
Für Versicherte (ab 01.01.1946) und die bis zum 31.12.1951 geboren sind u n d
entweder *am 01.01.2004 arbeits- bzw. beschäftigungslos waren (oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben) ,
oder *deren Arbeitsverhältnis aufgrund einer Kündigung oder Vereinbarung, die vor dem 01.01.2004 erfolgt ist, nach dem 31.12.2003 beendet worden ist,
oder *vor dem 01.01.2004 Altersteilzeitarbeit i.S.d. §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben
wird die Altersgrenze nicht auf das 63.Lebensjahr angehoben.
Ein Rentenbeginn ab dem 60.Lebensjahr ist möglich - m i t Abschlägen.
Wie oben beschrieben ist eine Vielzahl von Sachverhalten abzuprüfen, daher ist eine indivduelle Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung dringend anzuraten.
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