Empfehlenswert wäre eine zusätzliche Absicherung schon, aber einfach ist das leider nicht.
Mit Versicherungen können nur Risiken abgedeckt werden, nicht aber Schadensfälle, deren Eintritt schon erfolgt ist oder mit Sicherheit erfolgen wird.
Deshalb scheidet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung aus, der Versicherer würde Sie aufgrund der Gesundheitsprüfung ablehnen.
Aber auch die gesetzliche Rentenversicherung ist nicht so einfach auszubeuten: Dort gibt es zwar keine Risikoprüfung, aber es ist auch nicht möglich, mit freiwilligen Beiträgen (in selbstgewählter Höhe) das Risiko einer Erwerbsminderung zu versichern.
Dazu müssen Sie Pflichtbeiträge einzahlen, deren Höhe nur vom Einkommen abhängt und nicht selbst gewählt werden kann.
In Ihrem Fall kommt dann eine vorzeitige Wartezeiterfüllung nach § 53 Abs. 2 SGB VI in Frage, Zitat:
"Die allgemeine Wartezeit ist auch vorzeitig erfüllt, wenn Versicherte vor Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung *voll* erwerbsgemindert geworden oder gestorben sind und in den letzten zwei Jahren vorher mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben. Der Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung oder des Todes verlängert sich um Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres bis zu sieben Jahren."
Sie brauchen also mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge, möglichst hohe Pflichtbeiträge natürlich (nicht ganz einfach für schwerbehinderte Berufsanfänger), und dafür eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Sie sollten außerdem sorgfältig darauf achten, rentenrechtliche Lücken zu vermeiden, da diese die Höhe einer Erwerbsminderungsrente verringern. Das bedeutet z.B. unbedingt zu vermeiden, mehr als 8 Jahre nach Vollendung des 17. Lebensjahres Zeiten schulischer Ausbildung zu haben oder nach Studienabschluß arbeitslos zu sein: Solche Zeiten wären rentenrechtliche Lücken.
Eine Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz für den Fall der Erwerbsminderung durch freiwillige Beiträge zu verbessern, gibt es aber:
Wenn Sie, wie bei Studierenden häufig, nach Vollendung des 16. Lebensjahres Zeiten schulischer Ausbildung haben (Gymnasium), dann können Sie nach § 207 SGB VI für ein Jahr freiwillige Beiträge nachzahlen, da die Zeit zwischen Vollendung des 16. und 17. Lebensjahres nicht mehr als Anrechnungszeit berücksichtigt wird.
Sobald Sie also ein Jahr Pflichtbeiträge zusammen haben, sollten Sie einen entsprechenden Antrag stellen und Höchstbeiträge nachzahlen, für ein Jahr brauchen Sie dafür ca. 12168 €. Nehmen Sie dafür einen Kredit auf oder gehen Sie bei Verwandten betteln, es lohnt sich!
Wenn rentenrechtliche Lücken drohen (z.B. nach Vollendung des 25. Lebensjahres als Student oder bei Arbeitslosigkeit nach Studienabschluß) können Sie auch dafür bis 31. März des folgenden Jahres die Zahlung freiwilliger Beiträge beantragen, aber das ist sehr riskant, solange Sie die Wartezeit nicht erfüllt haben.
Lassen Sie die Finger von Riester-Renten und solchen Dingen, das ist in Ihrer Situation unsinnig. Informieren Sie sich selbst sorgfältig über die Voraussetzungen für eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Und noch etwas: Es gibt schwerbehinderte Menschen, die voll und erfolgreich berufstätig sind, und sehbehinderte Akademiker haben dafür am ehesten die Voraussetzungen.
Ich kenne bzw. kannte persönlich einen Blinden (Mathematiker in IT Job), der eine beeindruckende Performance vorzuweisen hatte, und einen anderen, der aufgegeben hatte. Es ist also keineswegs vorherbestimmtes Schicksal, dass Sie ohne Sehvermögen nicht mehr arbeiten können.