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Rente vorzeitig auszahlen lassen

von Bruce04.06.2010 | 19:17
4705 Ansichten
10 Antworten

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Hallo Ich bin Ende 2008 in die Schweiz ausgewandert. Habe in Deutschland seit meinem 16. Lebensjahr gearbeitet. Ich bin Italienischer Staatsbürger. Für mich ist klar das ich nicht mehr zurück nach Deutschland gehen will. Gibt es eine Möglichkeit seine Beiträge vorzeitig auszahlen zu lassen? Vielen Dank für Ihre Antworten.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 07.06.2010 | 08:35

Eine Möglichkeit als EU-Bürger, sich die zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung entrichteten Beiträge erstatten zu lassen, haben Sie leider nicht.

Die von "Bernhard" angeführte gesetzlichen Grundlage gibt es nicht.

9 Antworten

Neinam 04.06.2010 | 19:44
.
Bernhardam 04.06.2010 | 21:12
Natürlich! Sie müssen dazu bei der DRV Bund in Berlin einen Antrag auf "Rentenabfindung wegen Auslandsverzugs" nach dem Bundesrentenerstattungsgesetz (BREG) stellen. Normalerweise wird innerhalb von wenigen Tagen über Ihren Antrag entschieden! Viele Grüße!
Icham 04.06.2010 | 21:58
Warum wollen Sie das denn machen? Sämtliche Beiträge gehen flöten und Sie haben keinerlei Anspruch auf Rente aus Deutschland. Es gibt die Möglichkeit, dass der schweizerische Rententräger die deutschen Versicherungszeiten mit den schweizerischen Versicherungszeiten zusammenlegt und dann von Deutschland und der Schweiz eine Rente bezogen werden kann. Ansonsten wird Ihnen ausschließlich aus den schweizerischen Vers.zeiten eine Rente zugebilligt. Denken Sie nochmal drüber nach ;-)
Schadeam 05.06.2010 | 09:32
Als EU Bürger in einem EU Staat (die Schweiz gilt rententechnisch in Folge der 2002 unterzeichneten bilateralen Verträge als solcher) sehe ich keine Chance für eine Beitragserstattung.
Trollingeram 05.06.2010 | 13:39
@bernhard ist ein Forumstroll, der hier immer von Zeit zu Zeit seine Trollbeiträge abgibt. Das von ihm genannte Gesetz gibt es nicht - allenfalls in seiner kleinen Trollwelt.....
Bruceam 05.06.2010 | 12:58
Ich denke einfach, wenn es eine Möglichkeit gebe so wie es Bernhard geschildert hat, denke ich das mein Geld das ich in der Schweiz als Säule 3 anlegen kann besser aufgehoben ist als in Deutschland.
Schadeam 05.06.2010 | 14:54
Ein Bundesrentenerstattungsgesetz gibt es nicht, daher brauchen Sie darüber nicht nachzudenken. Wenn eine Erstattung für EU Bürger möglich wäre, würden viele ihr Geld rausholen, es "verbraten" und im Alter in ihrem EU Wohnsitzstaat "Sozialkohle" beantragen, weil leider, leider keine Rentenansprüche bestehen. Das ist wohl der Hauptgrund, der gegen eine Beitragserstattung spricht.
Trollingeram 05.06.2010 | 15:09
Es geht nicht darum was ICH denke ( ich weiss das alles.. ), sondern um die vielen andern Leute hier die so einen Blödsinn eines Trolls lesen und denken , das es so ein Gesetz wirklich gibt und am Montag dann womöglich bei der RV anrufen und sich lächerlich machen... Darum mein Hinweis, das der Beitrag von der Dumpfbacke names @Bernhard Quatsch ist.
Bruceam 07.06.2010 | 18:09
Hallo zusammen zwischenzeitlich habe ich diesen Link gefunden. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12376/SharedDocs/de… Ich werde den Antrag mal ausfüllen und mal sehen was passiert. Gruss Bruce
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