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Experten-Antwort

Rente während Altersteilzeit

von Maja06.12.2021 | 10:59
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2 Antworten

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Hallo, ich befinde mich gerade in der Freistellungsphase der Altersteilzeit und wollte eigentlich nach Ende der Freistellungsphase in die Altersrente gehen. Jetzt hat mir ein Freund empfohlen, dass ich doch schon rückwirkend zum Oktober gehen soll und eine Teilrente (99%) in Anspruch nehme um das Arbeitsentgelt neben der Rente zu bekommen. Die Voraussetzungen für die Altersrente für langjährig Versicherte sind erfüllt. Mein Arbeitgeber lehnt das ab. Könnte ich trotzdem bei bestehender Altersteilzeit in Rente gehen und beides gleichzeitig beziehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maja,

bei Bezug einer Altersteilrente ist Altersteilzeitarbeit ausgeschlossen.

Zwar begründet der Altersteilrentenbezug keine Rentenversicherungsfreiheit. Allerdings ist mit dem Teilrentenbezug bereits der Eintritt in den (Teil-)Ruhestand erfolgt, der nicht mit der Altersteilzeitarbeit kombiniert werden kann.

Der Teilrentenbezug steht daher der Förderung der Altersteilzeitarbeit unter anderem durch den steuer- und beitragsfreien Aufstockungsbetrag sowie die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers entgegen.

In der Folge wird durch den Bezug der Altersteilrente ein Störfall eintreten, weil die Altersteilzeitarbeit nicht ordnungsgemäß, sondern vorzeitig beendet wurde.

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1 Antworten

W°lfgangam 06.12.2021 | 19:13
Ergänzend: tarifvertragliche ATZ-Regelungen schließen bei einer Altersrente die Fortdauer der ATZ aus. Ein Unterschied zwischen Voll- oder Teilrente wird nicht gemacht. Nur ein Beispiel aus einem Tarifvertrag: "(2) Das Arbeitsverhältnis endet unbeschadet der sonstigen tariflichen Beendigungstatbestände a) mit Ablauf des Kalendermonats vor dem Kalendermonat, von dem an die/der Beschäftigte eine abschlagsfreie Rente wegen Alters beanspruchen kann oder b) mit Beginn des Kalendermonats, für den die/der Beschäftigte eine Rente wegen Alters tatsächlich bezieht. " Schauen Sie bitte in Ihren ATZ-Vertrag, ggf. auf die darin Bezug genommenen Regelungen ...und fragen Sie nicht Ihren Freund oder Apotheker, sondern vertrauen auf die Aussagen Ihres AG/der PA ;-) Voll- oder Teilaltersrente ist ein Thema im Rahmen einer 'Flexi-Rente' bei _normaler_ Beschäftigung während des Rentenbezugs: https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/flexirente-… Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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