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Experten-Antwort

Rente wann?

von Horst Janas03.03.2013 | 05:36
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bin 62 Jahre, Schwerbehindert - aber keine 35 Jahre durchgezahlt an RV... wann könnte ich frühestens in Rente gehen - ich denke ohne Abschlag geht da nix..... beste Grüsse..

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zur Klärung, ab wann Sie Rente in Anspruch nehmen können, wäre ein Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung empfehlenswert.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

KSCam 03.03.2013 | 12:48
Wann Sie welche Altersrentenart erfüllen sollte mit 62 eigentlich längst geklärt sein. Schauen Sie in die letzte Rentenauskunft oder lassen Sie sich persönlich beraten. Der Widerspruch gegen die abgelehnte Reha macht m.E. Nur Sinn, wenn Sie in Reha wollen, weil eine neue Reha Ihnen was bringen kann. Wenn Sie selbst darin keinen Sinn sehen, können Sie den Widerspruch jederzeit zurücknehmen. Im Zweifel sind Sie dann arbeitsunfähig solange Sie Krankengeldanspruch haben und anschlieend maximal 2 Jahre arbeitslos.....
Axel Hagenam 03.03.2013 | 13:57
Ich glaube Sie können oder wollen das Prozedere nicht verstehen : Wenn der ärztlcihe Dienst der Agentur für Arbeit feststellt, das Sie mind. die nächsten 6 Monate noch AU sind DARF die Agentur für Arbeit ihnen gar kein ALG I zahlen. Das ist gesetzlich so vorgegeben / geregelt und kein " böser Wille " oder sonstwas der Agentur für Arbeit. Da gibt es auch dann null Entscheidungsspielraum seitens der AfA und dann wird das ALG I eben abgelehnt. Wenn der ärztlciuhe Dienst so eine Einshcätzung ihrer Leistungsfähigkeit abgeibt , dann liegt die Vermtuung sehr nahe, das Sie auch wirklich bereits Erwerbsgemindert sind und MÜSSEN dann eben eine EM-Rente bei der RV beantragen, wenn Sie nciht ohne Geld dastehen wollen. Wenn Sie mit dem Votum / der Entscheidung des ärztliches Dienstes der Agentur zu ihrer Arbeitsfähigkeit nicht einverstanden sind müssen Sie eben rechtlich dagegen vorgehen und versuchen eine andere Einstufung ( unter 6 Monaten AU ) zu erwirken. Das wird aber sehr schwer werden deren Votum zu wiederlegen und dauert auch unter Umständen recht lange. Aber dann bekämen Sie auch ihr ALG I. Und wenn Sie gar keine Reha haben wollen - diese aber beantragen mussten wegen der Kasse und der weiteren Krankengeldzahlung - verstehe ich auch nicht warum Sie dann noch Einspruch gegen die Rehaablehnung eingelegt haben ...... Das macht doch dann gar keinen Sinn.
Horst Janasam 03.03.2013 | 13:45
eigentlich wollte ich keine REHA weil die in 2011 k. Besserung brachte. Icch also zum AA - abgelehnt weil d. Amtsärzt. meinte - ich sei "womöglich" d. nächsten 6 Mon. noch krank, also abgelehnt. Somit stände ich dann in Sozialhilfe - jeder lehnt ab... ich habe jetzt noch 13 Mon. bis ich ausgesteuert wäre. Aber was dann - weiss ich nicht. Ich will u. kann arbeiten - aber d. AA sagt nöö.....
Horst Janasam 03.03.2013 | 14:30
Also ich habe ein NEUES Gutacht. des MDK da steht; ich könne meine alte Berufstätigk. NICHT mehr ausüben. Es steht NICHT geschrieben, ich sei NICHT arbeitsfähig. Weiteres Gutachten. v.d. REHA - da steht - arbeitsfähig entlassen. (Obwohl ich an Gehhilfen gekommen und gegangen bin). Und weiter hat d. Amtsärzt. das Gutachten gemacht obwohl ich angegeben habe u. m. meinem Arzt auch besprochen das ich ab 11.02 wieder arbeiten kann. Die Amtsärztin hat mich nie gesehen. Mein Hausarzt hat auch nix v. AA bekommen o. gehört. Somit erlaube ich mir selbst einzuschätzen was ich zu verstehen habe oder nicht. Somit bleibt mein Widerspruch gegen das AA bestehen weil ich schriftl. habe u. das AA nix, lediglich die "Meinung" d. Ärztin ich könne ja noch 6 Mon. krank sein.. Ich tue alles um selbst wieder auf d. Beine zu kommen. Und nebenbei habe ich i.d. letzten 10 Jahren den Wert eines kl. Hauses an Sozialbeiträge bezahlt. Da darf man doch wohl erwarten das mir geholfen wird oder?
Axel Hagenam 03.03.2013 | 16:47
Ja , sie haben eben keine Ahnung. Das ist ihr grösstes Problem bei der ganzen Sache. Sie wissen im Prinzip gar nichts, sondern meinen nur etwas zu wissen . Beispiel : " Die Amtsärztin hat mich nie gesehen. Mein Hausarzt hat auch nix v. AA bekommen o. gehört. " Die braucht Sie auch gar nicht sehen / untersuchen. Das Urteiol über Arbeitsfähigkeit oder nicht kann durchaus auch nur rein papiermässig gefällt werden. " Weiteres Gutachten. v.d. REHA - da steht - arbeitsfähig entlassen. (Obwohl ich an Gehhilfen gekommen und gegangen bin). " Sie glauben also allen Ernstes nur weill Sie mit Gehhilfen da auftauchen/entlassen wurden als AU entlassen zu werden ? Das ist einfach nur lachhaft. Es gibt Leute die sitzen im Rollstuhl und arbeiten Volzeit jeden Tag !! Und 10 Jahre Sozialbeiträge gezahlt zu haben - und das im Alter von stolzen 62 Jahren !!-- ist ja nun keine grosse Sache, sondern eher wenig - bitte rwenig. Darauf sollten Sie aber nun nciht besonders stolz sein und die Kirche mal im Dorfe lassen. Andere wie ich haben z.b. 35 Jahre und mehr eingezahlt.
Horst Janasam 03.03.2013 | 18:08
Also Herr Hagen, ich pflege ein gewisses Niveau was Ihnen wohl abhanden gekommen ist oder besser wohl nie da war. Daher sind dieses mit Ihnen meine letzten Ansprachen denn auf Ihr Niveau kann ich gut verzichten. Sie tun mir sehr leid.
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