Soweit Sie lediglich arbeitssuchend gemeldet sind liegt Arbeitslosigkeit im Sinne des SGB III nicht mehr vor. Die Agentur für Arbeit wird diese Zeiten nicht mehr als Anrechnungszeiten melden. In Ihrem Versicherungsverlauf entsteht eine Lücke.
Ich würde es nicht riskieren, den Altersrentenanspruch zu verlieren.