Hallo,
bin männlich,*02.1950 und seit 2002 arbeitslos gemeldet also und seit 06.04 ohne Leistungsbezug.
Nun da die Frist für die Rente bei Arbeitslosigkeit mit 60 ( 58,5 und 52 Monate arbeitslos) läuft
will mich die AA überreden mich nur arbeitssuchend statt arbeitslos zu melden. Wäre doch einfacher.
Hätte dies Auswirkungen auf die Möglichkeit mit 60 in Rente zu gehen und wenn ja welche ?
Gruß Bello50
In diesem Fall dürfen Sie zum 1.3.2017 abschlagsfrei in Rente gehen.
Oh du Ahnungsloser:
WENN SCHON, DANN MIT 63
Solche Liebhaber sollten sich hier aufs Lesen beschränken !!
Hallo Bello,
solange wie die AfA die Zeiten der ununterbrochenen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug ordentlich meldet, kann Ihnen m.E. nix passieren.
Warum glauben Sie, dass Sie ab 63 eine abschlagfreie Rente erhalten können oder habe ich da was falsch verstanden? Sind Sie evtl. schwerbehindert?
MfG
Happy
Soweit Sie lediglich arbeitssuchend gemeldet sind liegt Arbeitslosigkeit im Sinne des SGB III nicht mehr vor. Die Agentur für Arbeit wird diese Zeiten nicht mehr als Anrechnungszeiten melden. In Ihrem Versicherungsverlauf entsteht eine Lücke.
Ich würde es nicht riskieren, den Altersrentenanspruch zu verlieren.
Mein Versicherungsverlauf ist lückenlos von 1964 bis 2002 gearbeitet dann arbeitslos bis dato. Wieso "Altersrentenanspruch verlieren" Mit 63
kann ich doch als langjährig Versicherter, natürlich mit Abschlag, in Rente gehen. Oder?
Doch nochmal zur AfA. Welches Interesse kann es geben mich nur noch arbeitssuchend führen zu wollen. Sie haben sich ja 6 Jahre nicht um mich gekümmert !!!!
Kein Gespräch, kein Angebot kein gar nichts. Aber auf einmal gehts los.
ja natürlich dürfen Sie ab 63 sowieso die AR für langj. versicherte (mit Abschlag) erhalten! Ich hatte Sie so verstanden, dass Sie "abschlagfrei" meinten, wegen des geistreichen Beitrags von @Liebhaber.
Aber um ab 60 die Alo-Rente zu erhalten müssen Sie auch Arbeitslos gemeldet sein. Wenn die AfA sie nun abmeldet (um die eigene Statistik zu schönen), dann hat es für Sie persönlich die Konsequenz, dass Sie ab 60 keine AR erhalten können, weil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen dadurch zu nichte gemacht wurden!
Also bitte weiterhin Arbeitslos gemeldet bleiben!!!
MfG
Happy
Wenn "man" die große Wartezeit von 35 Jahren rentenrechtlichen Zeiten erfüllt hat, kann JEDER mit 63 und der entsprechenden Kürzung (von 7,2 bis 14,4%) in Rente gehen, ob Jahrgang 46 oder jünger. Ob "man" davor arbeitlos gemeldet, Hausfrau oder sonst was ist, ist der Rentenversicherung egal. Man sollte sich evtl. auf den Vertrauensschutz der Erwerbsminderung informieren..