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Rente wegen Arbeitslosigkeirt

von Felix1318.11.2008 | 10:40
1253 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin am 11.8.1949 geboren und war vom 1.4.1964 bis 30.6.2007 ohne Unterbrechung beschäftigt. Seit 1.7.2008 bin ich arbeitslos und erhalte bis 30.6.2010 ALG I. Habe ich die Möglichkeit ab dem 1.7.2010 Rente (mit Abschlägen) nach Arbeitslosigkeit zu erhalten ?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

NEIN! Die Altersrente wegen ALO können Sie frühestens zum 01.09.2012 mit 7,2% Kürzung beanspruchen, wenn die Voraussetzungen dann noch vorliegen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn Sie nach der "offenen Zeit" 01/2006 - 09/2007 nur Meldezeiten wegen Alo haben, werden diese nicht als Anrechnungszeiten anerkannt, so dass Sie die Voraussetzungen für die Altersrente wegen Alo nicht mehr erfüllen können. Lassen Sie sich umgehend bei der DRV beraten, ob der Fehler von der AfA behoben werden kann.

2 Antworten

Nanniam 18.11.2008 | 13:51
Ich bin 1950 geboren und seit dem 01.05.1995 arbeitslos gemeldet. Kann ich Rente wegen Arbeitslosigkeit beantragen? In dem angeforderten Versicherungsverlauf wurde mir bestätigt, dass die Voraussetzungen der Vertrauensschutzregelung erfüllt sind, frühester Rentenbeginn ab 01.03.2010. In dem Versicherungsverlauf habe ich allerdings eine „offene Zeit“ vom 01.01.2006 – 09.2007, der durch einen Beratungsfehler der Agentur für Arbeit entstanden ist. Diese verweigert mir jetzt jedoch eine Berichtigung. Kann ich trotzdem „Rente wegen Arbeitslosigkeit“ zum 01.03.2010 beantragen?
Rosannaam 18.11.2008 | 15:55
Durch die Fehlzeit ist evtl. die Voraussetzung "...innerhalb der letzten 10 Jahre vor Rentenbeginn mindestens 8 Jahre Pflichtbeitragszeiten" nicht mehr erfüllt. Lassen Sie dies zunächst von der DRV prüfen. Ob und inwieweit die DRV den Fehler der AfA beheben kann, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. Die Afa wird ihre Gründe haben, weshalb sie diese Zeit nicht gemeldet hat. Eine falsche Beratung der Afa, z.B. dass Ihnen 2005 von der weiteren Arbeitslosmeldung ab 2006 ABGERATEN wurde, müssen Sie m.E. nachweisen, was in der Regel schwierig sein dürfte. Sorry für die nicht gerade ermutigende Antwort. MfG Rosanna.
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