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rente wegen arbeitslosigkeit

von anna31.01.2010 | 16:12
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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was ist eine rente wegen arbeitslosigkeit? wer kann das beantragen? welche bedingungen sind daran geknüpft?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Anna,

Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit können Sie erhalten, wenn Sie vor 1952 geboren wurden und mindestens 60 Jahre alt sind.

Für Personen, die von 1946 bis 1948 geboren sind, wird der Zeitpunkt, zu dem Sie frühestmöglich in Rente gehen können, schrittweise auf das 63. Lebensjahr angehoben.

Für Personen, die ab 1949 geboren sind, gilt dann generell das 63. Lebensjahr.

Des Weiteren ist erforderlich, dass Sie

- entweder bei Beginn der Rente arbeitslos sind und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitlos waren oder zwei Jahre Altersteilzeitarbeit nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz ausgeübt haben,

- die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben und

- in den letzten 10 Jahren vor Beginn der Rente mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Hinweis: Für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme vor dem 65. Lebensjahr, wird die Rente um 0,3% pro Monat gekürzt.

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