Hallo liebe Experten,
da das Servicetelefon leider ständig besetzt ist, stelle ich mal meine Frage hier.
Geb.Dat. 11/1943
Séit dem 01.04.2005 bin ich arbeitslos, nach §428. Der Bescheid endet mit dem 30.09.2007
Könnte ich, und wnn ja, unter welchen Bedingungen, nach dem Auslaufen des ALG I, ab dem o1.10.2007 eine Rente wegen arbeitlosigkeit erhalten ?
oder wäre auch eine Rente wegen längjähriger Versicherung möglich?
Anmerkung: bin Bürger eines sogenannten neuen Bundeslandes, also aus dem Beitrittsgebiet.
Vielen Dank
Unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de finden Sie rechts ein Link "Versicherungsunterlagen anfordern" unter dem Sie die gewünschten Auskünfte direkt aus Ihrem Versicherungskonto von Ihrem zuständigen Versicherungsträger schriftlich erhalten.
Sie sollten erwägen, sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen. Adressen unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche..
Eine Frage zur Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung:
Im Januar diesen Jahres ist mir eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zuerkannt worden, weil ich berufsunfähig bin.
Mein Geburtsdatum ist 11/1943, also berits 63 Jahre alt.
Kann ich jetzt eine Altersrente wegen wegen Berufsunfähigkeit ""ohne"" Abschläge erhalten ?
Ich möchte also nicht die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Anspruch nehmen, sondern die Altersrente wegen Berufsunfähigkeit.
Vielen Dank
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.