Guten Tag.
Die neuen Gesetzesregelungen, Ausnahmen hierzu und Vertrauensschutzregelungen sind für mich etwas verwirrend. Ich bin im Februar 1948 geboren und wollte mit 60 in Rente gehen. Am 29.12.2003 habe ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Da diese Anstellung auf 2 Jahre befristet sein sollte, bekam ich im gleichen Moment die Kündigung zum 29.12.2005.
Meine Fragen hierzu:
Ist es für mich noch möglich, mit 60 Jahren Rente zu bekommen?
Bis wann muss ich den Antrag hierfür stellen?
Wie hoch (prozentual) wären die Abschläge?
Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Hilfe.