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Rente wegen Arbeitslosigkeit.

von pejowald28.03.2008 | 11:52
1433 Ansichten
5 Antworten

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Hallo. Ich bin 61 Jahre alt und seit 8 Monaten arbeitslos. Mein Arbeitslosengeldbezug läuft jetzt aus und ich möchte Rente wegen Arbeitslosigkeit beantragen. Lt. Rentenauskunft ist das ab 01.11.2008 möglich wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ich war jedoch in den letzten 10 Jahren 34 Monate freiwillig versichert (die nicht berücksichtigt werden?) und somit fehlen mir 10 Pflichtbeiträge auf 96. Lt. Rentenauskunft werden bei der Ermittlung der letzten 10 Jahre bestimmte Zeiten nicht mitgezählt und verlängern somit diesen Zeitraum. Wenn das Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Arbeitslosengeldbezug sind, bedeutet das, daß in meinem Falle Pflichtbeiträge die vor 11.1998 bezahlt wurden hinzugerechnet werden? MfG pejowald

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 31.03.2008 | 09:34

Die 34 Monate freiwillige Beitragszahlung sind für den Anspruch nicht dienlich. Wenn Sie sich nicht zusätzlich arbeitslos gemeldet haben, wird es schwierig mit der Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.

4 Antworten

Heinericham 28.03.2008 | 12:42
Hallo, ich würde Ihnen empfehlen zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu gehen. Dort kann man anhand der in Ihrem Versicherungskonto gespeicherten Daten sehen, ob die Voraussetzungen der Rente erfüllt werden. Das ist mit Ihren Angaben hier im Forum nicht zu klären. MfG
Philippam 28.03.2008 | 13:56
Hallo, Sie können die 10-Jahresfrist verlängern wie Sie wollen, sofern überhaupt möglich. Die 96 Monate Pflichtbeiträge erreich Sie aber nie, wenn in der Frist 34 Monate freiwillige Beitragsmonate liegen. Philipp
Wolfgang Amadeusam 28.03.2008 | 14:51
Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit wäre nur zu retten, wenn während der freiwilligen Beiträge zusätzlich auch noch nachweislich eine Meldung als Arbeitssuchender bei der Agentur für Arbeit bestand, zumindest für mindestens 10 Kalendermonate. Falls ja, müßte man den Versicherungsverlauf einmal näher unter die Lupe nehmen. Falls nein, scheidet die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit aus und Du müßtest Dir Alternativen überlegen (z.B. Altersrente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder dann halt erst ab 63 Altersrente für langjährig Versicherte).
pitttam 28.03.2008 | 18:57
Heinerich hat bereits die richtige Empfehlung gegeben.Sie können natürlich im Vofeld folgende Punkte prüfen:vor 1.1.52 geboren;60volendet;letzte 1,5Jahre mind 1Jahr arbeitslos;8von10 J. Pflichtbeitr.15 J.Wartezeit erfüllt.§236 SGB6
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