Für die Voraussetzung " acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit" zählen auch Pflichtbeiträge aufgrund von ALG II ohne Arbeitslosigkeit. Eine weitere Voraussetzung ist allerdings auch, dass Sie nach Vollendung von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren. Damit festgestellt werden kann, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an das kostenlose Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung, Tel. 0800100048070 oder 080010004800. Dort kann Ihr Versicherungsverlauf eingesehen und geklärt werden , ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erfüllt sind.