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Rente wegen ATZ - befristeter VertragFe

von Grund29.01.2008 | 09:44
1184 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte Altersteilzeit mit meiner Firma für 3 Jahre (Blockmodell) vereinbart. Der Vertrag endete am 31.12.2007 (bin im Dezember 60 Jahre alt geworden) und habe ab 01.01.2008 Rente wegen Altersteilzeit beantragt. Meine Firma hat mir jetzt angeboten, für ca. 3 Monate ein Projekt im Unternehmen zu bearbeiten. Die Vergütung wird die 400 €-Hinzuverdienstgrenze überschreiten. Ist es möglich, dass ich einen befristeten Vertrag für die Dauer des Projektes schließe? Hat das und wenn, welche Auswirkungen auf meine Rente wegen Altersteilzeit? Kann ich nach Abschluß des Projektes wieder die Rente in Anspruch nehmen?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 30.01.2008 | 11:05

Der Teilnahme an dem Projekt steht grundsätzlich nichts entgegen. Entsprechend der für Sie geltenden individuellen Hinzuverdienstgrenzen (diese sind in Ihrem Rentenbescheid aufgeführt) erfolgt eine Kürzung Ihrer Rente. Wird die Höchstgrenze überschritten, fällt der Anspruch auf die Altersrente weg. Nach Ablauf des Projekts kann die Vollrente wieder beantragt werden, sofern die zulässigen Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden.

1 Antworten

Brilleam 29.01.2008 | 16:34
§ 237 Abs. 1 SGB VI nennt alle Voraussetzungen für die Altersrente nach Altersteilzeit - ein nahtloser Übergang von der ATZ in die Rente ist NICHT zwingend erforderlich. Lassen Sie sich Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen ausrechnen - u.U. ist noch eine Teilrente drin. Wenn Sie aber IHRE höchste Hinzuverdienstgrenze überschreiten, dann teilen Sie dies dem Träger der Rentenversicherung mit und bestimmen Sie durch Erklärung den neuen Rentenbeginn. So bekommen Sie noch ein paar Beiträge ins Rentenkonto und ein evtl. Rentenabschlag wird um ein paar 1/10% niedriger!
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