Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDer Teilnahme an dem Projekt steht grundsätzlich nichts entgegen. Entsprechend der für Sie geltenden individuellen Hinzuverdienstgrenzen (diese sind in Ihrem Rentenbescheid aufgeführt) erfolgt eine Kürzung Ihrer Rente. Wird die Höchstgrenze überschritten, fällt der Anspruch auf die Altersrente weg. Nach Ablauf des Projekts kann die Vollrente wieder beantragt werden, sofern die zulässigen Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden.
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