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Rente wegen EM / BU

von Ronald 4922.05.2009 | 22:16
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Arbeitsunfall - > lt. Arzt erfolgt vermutlich EM oder BU. Bin Baujahr 10/1949, bis 05/2009 =530 Beitragsmonate. Frage: bei EM oder BU wird bis zum 60 Lebensjahr hochgerechnet -(Zurechnungszeit). Erhöht sich die Rente wenn der Bescheid erst nach dem 60. Geburtstag festgestellt wird zB. weil in der Zwischenzeit noch Krankengeld gezahlt wird? Wie wird eine eventuelle zustehende Rente von der Berufsgenossenschaft berechnet und welche Auswirkungen hat dies auf die Zahlungen der DRV. Ändert sich durch anschließenden Hinzuverdienst bis zur erlaubten Höchstgrenze die Rentenhöhe noch, da ja vermutlich noch Beiträge abgeführt werden? mfg Ronald

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Ronald 49,

bei einem Leistungsfall der Erwerbsminderung nach Vollendung des 60. Lebensjahres entsteht keine Zurechnungszeit mehr. In diesem Fall würden alle tatsächlich angefallenen rentenrechtlichen Zeiten bis zum Eintritt des Leistungsfalles mit in die Rentenberechnung einbezogen.

Bei einer Altersrente wegen Schwerbehinderung oder Berufsunfähigkeit würden alle bis zum Rentenbeginn (der von Ihnen bestimmt würde) vorliegenden rentenrechtlichen Zeiten in die Rentenberechnung mit einfließen. Demzufolge würde sich die Rente erhöhen, da noch weitere Beitragszeiten hinzukämen und darüber hinaus würde sich der Rentenabschlag von 10,8 % um 0,3 % pro Monat, den Sie später als 11/2009 in die Rente gehen würden verringern.

Zur Berechnung einer eventuellen Unfallrente wenden Sie sich bitte an Ihre Berufsgenossenschaft bzw. Ihren Unfallversicherungsträger. Sofern Sie eine Unfallrente bekämen, wäre der maßgebliche Jahresarbeitverdienst, der dieser Rente zugrunde läge, als Basis für das Zusammentreffen von Unfallrente und gesetzlicher Rente von Bedeutung.

Welchen Hinzuverdienst Sie bei Bezug einer Unfallrente zu beachten hätten, erfragen Sie bitte bei Ihrem Unfallversicherungträger.

Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung gilt grundsätzlich eine allgemeine Hinzuverdienstgrenze von 400,- EUR monatlich, soweit Sie die gesetzliche Regelaltersgrenze von 65/67 Jahren noch nicht erreicht haben.

3 Antworten

Chrisam 23.05.2009 | 10:42
Es kommt immer darauf an, welcher Zeitpunkt des Leistungsfalls festgestellt wird. Liegt dieser vor der Krankengeldzahlung, so wirkt sich das KG nicht auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente aus, ggf. aber später auf die Altersrente. Ab dem 60. Lebensjahr verringert sich aber der Zugangsfaktor jeden Monat um 0,3% weniger. Also wäre es gut, wenn die Rente so spät wie möglich gezahlt würde. Die BG Rente wird in voller Höhe gezahlt, die DRV prüft dann, inwieweit die Rente gekürzt wird. Zu Berechnungsfragen sollten Sie die BG fragen.
Ajaxam 25.05.2009 | 10:23
Berechnungsbeispiel / BG-Rente: Vollrente MdE = 100 % JAV = 72.000 € Vollrente = 2/3 des JAV = 48.000 € jährl. = 4.000 € mtl. Teilrente (z. B.bei MdE 20 v.H.) MdE = 20% JAV = 72.000,--€ Vollrente = 2/3 des JAV = 48.000 € Teilrente (20% der Vollrente) = 9.600 € jährl. = 800 € mtl. JAV = Jahresarbeitsverdienst
Ronald 49am 28.05.2009 | 22:32
Danke für Eure Infos
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