Liebe Forumsmitglieder,
bin Jahrgang 1955 ,habe knapp 44 Versicherungsjahre voll.Durch jahrelange schwere körperliche Arbeit bin ich erkrankt und Ausssteuerung der KK erfolgt im April 18.Schwerbehinderung 60Gdb besteht unbefristet.Ich könnte als Schwerbehinderter jetzt mit Abschlägen von 5,3 % in Rente gehen.Möchte aber so wenig Abschläge wie möglich haben.Ist es eventuell besser abzuwarten und auf EM Rente zu setzen, auch wenn diese abbgelehnt wird ?Kann ich nach Ablehnung von EM Rente immer noch in die Schwerbehindertenrente switchen, und ab wann gilt der Antrag dann gestellt?Gilt das Datum des Antrags Reha beim Arbeitsamt sprich April 18 also rückwirkend oder das Datum ab dem die Gdb Rente tatsächlich beantagt wurde zb.Oktober 2018?.Ist etwas kompliziert,aber vielleicht hat jemand eine Idee.
vielen lieben Dank
Euer Juppi