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Rente wegen EM und Hinzuverdienst

von Brigitte12.02.2008 | 20:45
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5 Antworten

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Hallo, ich habe heute den Bescheid für Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bis zu Beginn der Regelaltersgrenze bekommen. Bei den Hinzuverdienstgrenzen ist mir aufgefallen, dass, wenn ich diese ausschöpfen würde, ich insgesamt (Hinzuverdienst+Rente) mehr bekommen würde, als mein letztes Gehalt. Kann das denn angehen? Aufgefallen ist mit, dass die Zurechnungszeit bis zu meinem 60. Lebensjahr viele Entgeltpunkte ausmacht (ich bin erst Anfang 30) Gruß Brigitte

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Zurechnungszeit wird vom Eintritt des Leistungsfalls bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres berücksichtigt. Sie werden damit so gestellt, als hätten Sie entsprechend Ihrer bisherigen durchschnittlichen Beitragsleistung weiter Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.

Bezüglich des Hinzuverdienstes sollten Sie einfach nur die im Rentenbescheid genannten Grenzen einhalten.

4 Antworten

Schadeam 12.02.2008 | 21:37
ist doch schön für Sie - wo ist das Problem?
Brigitteam 12.02.2008 | 21:44
Eigentlich kein Problem. Kommt mir nur komisch vor.. Also ich kann es mir nicht vorstellen, dass das so stimmt. Ich ging davonm aus, dass die Teilrente nur meine Versorgungslücke schliesst und nicht noch darüber hinaus.
Rosannaam 13.02.2008 | 10:11
Grundsätzlich wird die teilweise EM-Rente schon als Lohnersatzleistung gesehen. Es ist eben der Vorteil beim Bezug der teilweisen EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit, dass die Hinzuverdienstgrenzen relativ hoch sind. So haben Sie für eine volle teilw. EM-Rente eine so hohe Hinzuverdienstgrenze wie für eine volle EM-Rente in halber Höhe. Je höher der Verdienst die letzten 3 Jahre vor der Rente war, desto höher ist auch die individuelle Hinzuverdienstgrenze. Ob diese dann auch - je nach Krankheitsbild - ausgeschöpft wird, kommt immer auf den individuellen Fall an. Sofern sich Ihr Gesundheitszustand VOR Erreichen der Regelaltersgrenze VERSCHLECHTERT, steht es Ihnen auch frei, die VOLLE EM-Rente zu beantragen. MfG Rosanna
no nameam 13.02.2008 | 09:12
Das kann sich schon mal ergeben. Die Rente wird übrigens nur bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze gezahlt, wenn sich Ihr Gesundheitszustand bis dahin nicht gebessert hat. Bessert sich dieser, kann es sein, dass Ihnen die Rente entzogen wird (Überprüfung durch die RV). Die Zurechnungszeiten sind dazu gedacht, die Zeiten zu ersetzen, die Sie aufgrund Ihrer Krankheit nicht mehr "zurücklegen konnten", damit Sie das selbe Rentenniveau erreichen können, das bei einer Altersrente erreicht würde. Die Rente hat ja Lohnersatzfunktion... Ich hoffe, Sie verstehen, was ich meine.
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