Rente wegen Erwerbsminderung.

von
katrin winter

Im Moment arbeit ich 6 Stunden pro Tag und kann diese Arbeit kaum noch aushalten, muss aber aus finanziellen Gründen dringend arbeiten. Ich werde nun wegen personeller Umbesetzung ab 1.11. nur noch 2 Tage die Woche arbeiten, aber dann 7 Stunden. Erholsam für meine Beschwerden, da ich am Wochenende völlig erschöpft bin und ab dem neuen Arbeitsvertrag dann wenigstens 3 Tage zur Erholung habe. Wird meiner Gesundheit gut tun. Die Frage, die mich aber beschäftigt ist, was sagte die RV, wenn ich mit meiner Teilrente (50%) nun an zwei Tagen die Woche s i e b e n Stunden arbeiten muss. Ich möchte die Firma nicht über meinen Rentenbezug informieren, da ich sonst als krank gelte und sicherlich entlassen werde. Bitte helfen Sie mir und teilen mir mit, was es mit diesen 7 Stunden nun auf sich hat. Ist es verboten, wird man mir die Rente kürzen, obwohl ich insgesamt weniger arbeite. Auf Dauer hätte ich diesem täglichen Einsatz nicht standhalten könne. Leide unter starkem Schwindel und Gelenkproblemen.

von
Zaubärhaft

Zitiert von: katrin winter

Bitte helfen Sie mir und teilen mir mit, was es mit diesen 7 Stunden nun auf sich hat. Ist es verboten, wird man mir die Rente kürzen, obwohl ich insgesamt weniger arbeite?

Sie müssen unter diesen Bedingungen nichts befürchten. Maßgeblich sind die Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Lesen Sie mal hier nach:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_43R2.5

Experten-Antwort

Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit in Bezug auf eine Erwerbsminderungsrente ist auf die körerliche und geistige Belastbarkeit des Versicherten im Berufsleben, ausgehend von einer Fünftagewoche (übliche Bedinung des allgemeinen Arbeitsmarktes) abzustellen.

Wenn Sie also an zwei Tagen die Grenze von 6 Stunden erreichen bzw. überschreiten, hat dies auf die sozialmed. Beurteilung hinsichtlich der med. Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente keinen negativen Einfluss.

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