Hallo Heinz,
Schade hat recht. Für eine vorzeitige Wartezeiterfüllung müssten in einem Zeitraum von grundsätzlich zwei Jahren vor Eintritt einer vollen Erwerbsminderung mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge liegen.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung