Trifft eine Rente wegen teilweiser Beim Zusammentreffen von Rente wegen Erwerbsminderung und Arbeitslosengeld gilt u.U. folgendes: Trifft eine Rente wegen Erwerbsminderung mit Arbeitslosengeld zusammen, wird das Bemessungsentgelt des für denselben Zeitraum geleisteten Arbeitslosengeldes nach § 96a SGB VI bei der Prüfung der Hinzuverdienstgrenze als Einkommen berücksichtigt. Ein Erstattungsanspruch der Arbeitsagentur entsteht somit nicht. Weshalb wird nicht der Betrag des Arbeitslosengeldes herangezogen, nur über den kann man doch verfügen?
Vielen Dank