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Experten-Antwort

Rente wegen Erwerbsminderung und Minijob

von Richard22.06.2019 | 20:23
164 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich erhalte eine Erwerbsminderungsrente von reichlich 600€ monatlich und habe nun ein Angebot für einen Minijob mit einer täglichen Arbeitszeit von 2 Stunden und Aufgaben bekommen, die ich gut erfüllen könnte. Ich überlege diesen anzunehmen und wurde gefragt, ob ich bei einer Zusage zu dem Job den vollen Beitrag zur Rentenversicherung zahlen möchte. Meine Frage ist nun, ob das sinnvoll ist? Kann ich mit der Zahlung des Beitrages meinen Rentenanspruch erhöhen, auch wenn ich bereits eine Rente erhalte? Vielen Danke für die Unterstützung.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Richard,

vermutlich wird die ohnehin nur geringfügige Erhöhung durch die Pflichtbeiträge aus dem Minijob wegen der bereits in der Rente enthaltenen Zurechnungszeit nicht zu einer Rentensteigerung führen. Auch spielt es vermutlich keine Rolle, dass Sie weiterhin Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen, sofern Sie eine Dauerrente beziehen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Richard, hallo Ulli,

Ullis Einwand stimme ich nicht zu. Wenn jemand eine EM-Rente bezieht, sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Reha durch die Rentenversicherung gem. § 11 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI erfüllt. Grundsätzlich würde die Rentenversicherung in diesem Fall also auch eine erforderliche Reha übernehmen, auch wenn keine laufenden Beiträge (hier aus dem Minijob) mehr gezahlt werden.

Bei der Bewilligung einer Reha kommt es aber darauf an, ob es sich um eine volle EM-Rente auf Dauer oder auf Zeit oder um eine teilweise EM-Rente handelt.

Bezieht Richard eine volle EM-Rente auf Dauer, wird die RV keine Reha mehr genehmigen, egal, ob noch Pflichtbeiträge gezahlt werden oder nicht. Bei einer vollen EM-Rente auf Dauer liegt eine Erwerbsfähigkeit nicht mehr vor mit der Folge, dass der RV-Träger keine Reha-Kosten mehr übernehmen wird. Es sei denn, der medizinische Dienst würde begründen, dass durch die Reha eine Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt wird und die Rente dadurch ganz oder teilweise wegfallen würde.

Bei Bezug einer vollen EM-Rente auf Zeit oder einer teilweise EM-Rente, übernimmt die Rentenversicherung eine erforderliche Reha, wenn dadurch die (restliche) Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederhergestellt werden kann. Nur in diesen Fällen ist die Rentenversicherung für die Bewilligung einer Reha-Maßnahme zuständig.

Evtl. Pflichtbeiträge aus einem Minijob sind hinsichtlich eines evtl. Reha-Anspruchs also nicht ausschlaggebend und damit nicht erforderlich.

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4 Antworten

Mabelam 22.06.2019 | 21:54
Ihre Erwerbsminderungsrente wurde schon hochgerechnet. Somit lässt sich diese damit nicht steigern.
Ulliam 24.06.2019 | 07:23
Ich würde das nicht so sehen wie die Experten. Denn durch die freiwillige Leistung erhöhst du zwar nicht deine Rente, aber du erhältst Dir den Anspruch auch Rehabilitation. Ich hatte das hautnah aktuell mitbekommen in meiner letzten Reha ( neues Knie). Die kassenfinanzierten Mitpatienten bekamen nur ein Hauch der Leistungen wie die DRV Patienten, zb müssen die Kassenpatienten auch auf der Reha in Zweibettzimmern schlafen, bekommen eine Woche weniger usw. Ich würde dir raten, weiter einzuzahlen.
Schorscham 24.06.2019 | 11:48
Zitat von Ulli anzeigenausblenden
Das ist dummes Zeug! Welche Reha-Leistungen die gesetzlichen Krankenkasen bezahlen, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab, bei der man Mitglied ist. Manche Krankenkassen bezahlen nur das Nötigste, während andere Kassen sogar kostenlose Abhol- und Rückfahrdienste vom/zum Wohnort anbieten. Und die Aufenthaltsdauer in der Reha-Klinik hängt von der Erforderlichkeit ab und nicht vom Kostenträger. MfG
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