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Rente wegen Erwerbsminderung/Leistung Grundsicherung bei Erwerbsminderung

von biketom25.10.2008 | 22:43
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2 Antworten

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Hallo Bin zur Zeit Hartz IV Empfänger, habe bei der DR einen Antrag auf EM Rente gestellt... Verfahren läuft. Die Arge hat mich aufgefordert zum medizinischen Dienst zu gehen um die Anspruchs Voraussetzungen auf Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung zu prüfen Jetzt bin ich ganz irritiert. Was ist denn nun vorrangig Erwerbsminderungs Rente, die Anspruchsvoraussetzungen habe ich erfüllt oder die Grundsicherung bei EM. Wird Vermögen bei der Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet? Bei der Grundsicherung bei Em ist dies ja der Fall Gruss Tom

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Welche Leistungen Ihnen zustehen, hängt u.a. davon ab, ob und in welchem Umfang Sie noch erwerbsfähig sind.

Anspruch auf ALG II haben nur Personen, die noch erwerbsfähig sind, d.h. noch mindestens 3 Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig sein können.

Ist dies nicht der Fall, besteht ggfs. Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung.

Sind Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert, besteht ggfs. zusätzlich Anspruch auf Grundsicherungsleistung. Der Anspruch ist jedoch einkommensabhängig.

Auf eine Rente wegen Erwerbsminderung wird Arbeitsentgelt oder diesem gleichgestellte Leistungen wie Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Arbeitslosengeld etc. angerechnet, soweit bestimmte Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden (§ 96a SGB VI). Sonstige Vermögenswerte (z.B. Mieteinnahmen, Kapitalerträge o.ä.) werden hierbei nicht berücksichtigt.

Bzgl. der Aufforderung durch die ARGE, beim medizinischen Dienst vorstellig zu werden, würde ich der ARGE mitteilen, dass ein entsprechendes Rentenverfahren läuft und dort medizinische Unterlagen vorliegen. Ein entsprechender Austausch kann dann zwischen den Leistungsträgern erfolgen.

1 Antworten

-_-am 25.10.2008 | 23:07
Teilen Sie der Arge mit, dass Sie einen Rentenantrag wegen EM gestellt haben und dort bereits medizinische Befunde vorliegen, die man ggf. beiziehen kann. Wenn Sie dauerhaft erwerbsgemindert sind, reicht auch die Vorlage des Rentenbescheides bei der Arge. Der Leistungsanspruch für ALGII entfällt bei dauerhafter Erwerbsminderung. Bei dauerhafter Erwerbsminderung haben Sie jedoch Anspruch auf Grundsicherungsleistungen, sofern Ihr Einkommen entsprechend niedrig ist. Der Beginn der Leistung ist antragsabhängig. Sie sollten dort also unbedingt so früh wie möglich den Rentenbescheid vorlegen und den Leistungsantrag stellen.
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