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Experten-Antwort

Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

von lavieenrospetite06.01.2012 | 14:52
1578 Ansichten
3 Antworten

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eine Erwerbsunfähigkeits-rente wird gezahlt wenn in den 5Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt sind.Bei der Ermittlung der 5 Jahre werden bestimmte Zeiten nicht mitgezählt und verlängern somit diesen Zeitraum.Werden Pflichtbeiträge bei Bezug von ALG II angerechnet?Muss aus Krankheitsgründen mit (59j)Rentenantrag stellen..Alle anderen W-zeiten sind erfüllt..Welche Möglichkeiten sind gegeben?..danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von Martin wird zugestimmt. Ab dem 01.01.2011 sind diese Zeiten (Anrechnungszeiten) als Verlängerungstatbestand zu sehen. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen können also weiterhin mit diesen Zeiten erfüllt werden.

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2 Antworten

Mitleseram 06.01.2012 | 15:13
Alg. II - Zeiten sind Pflichtbeiträge und werden somit bei der Ermittlung des 5 Jahreszeitraumes mit berücksichtigt.
Martinam 07.01.2012 | 23:58
Die vorige Antwort trifft nur auf Zeiten des Arbeitslosengeld-II-Bezuges von 2005 bis 2010 zu. Seit 2011 gelten diese Zeiten als Anrechnungszeiten und verlängern somit den 5-Jahreszeitraum.
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