Hallo Liebe Rentenversicherung,
Ich Lebe nun seit 8 Jahren in Ungarn und Beziehe eine Witwenrente aus Deutschland, bis zum 31.10.2013 war ich auch Sozialversicherung Pflichtig in Ungarn beschäftigt.
Aufgrund eines Erneuten Herzinfarktes möchten mich nun die Ungarischen Ärzte in die Erwerbsunfähigkeit schicken, da ich jedoch in Ungarn nicht die volle Wartezeit erfülle bekomme ich sicherlich vom Ungarischen Rententräger keine Rente. In Deutschland habe ich eigentlich alle Vorgaben erfüllt, aber bin eben dort seit 8 Jahren nicht mehr Berufstätig!
Eine Grundvoraussetzung ist es ja aber das man mindestens 3 Jahre zu vor Versicherungs Pflichtig Beschäftigt war!!!
Wie verhält sich das den nun mit meinem Lebensmittelpunkt Ungarn?
Renten Abkommen Deutschland & Ungarn?
Vielen Dank für Hilfreiche und weiterführende Antworten.
Gruß vom Balaton
Sascha