Zitiert von: Sozialrechtler
Überlassen Sie die Antworten doch bitte den Experten!
Wo bitte sehen Sie Differenzen in den Aussagen:
'Die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren haben Sie offenbar erfüllt'
vs.
'Für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente benötigen Sie zum Einen die allgemeine Wartezeit, also mindestens 60 Kalendermonate mit Beitragszeiten'
'könnten auch die notwendigen 3 Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung noch erfüllen'
vs.
'müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen liegen'
'ggf. sind ja noch us-amerikanische Zeiten dazu gekommen'
vs.
'unter anderem Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit, die den Pflichtbeitragszeiten nach Bundesrecht gleichgestellt sind.'
Einzig den Verweis auf den Träger in den USA habe ich mir (aufgrund schlechter Erfahrung) gespart - leichter regelt die Versicherte das direkt mit der DRV übern 'großen Teich' - dass die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat etc.) auch zuständig wäre sei mal nur am Rande erwähnt!
Aber Sie haben recht: Ihr Beitrag hat der Fragenden wesentlich weiter geholfen, als meiner!