Hallo Axel Fischer,
der GdB hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Rente. Deshalb wird diese auch nicht neu berechnet, wenn sich der GdB ändern sollte.
Wichtig war nur für den Grundanspruch auf diese besondere Rentenart, dass zum Rentenbeginn ein GdB von mind. 50 vorlag. Dieser Anspruch auf die Rentenart entfällt nicht, selbst dann nicht, wenn der GdB irgendwann auf unter 50 sinken sollte.