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Experten-Antwort

Rente wegen Schwerbehinderung

von Axel Fischer06.08.2012 | 11:24
1721 Ansichten
2 Antworten

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Ich bin mit 63 Jahre in Rente wegen Schwerbehinderung (70%) gegangen. Sollte sich mein Gesundheitszustand verbessern und ich weniger als 70% Schwerbehinderung haben, wird meine Rente dann neu berechnet? Mit freundlichen Grüßen A. Fischer

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Axel Fischer,

der GdB hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Rente. Deshalb wird diese auch nicht neu berechnet, wenn sich der GdB ändern sollte.

Wichtig war nur für den Grundanspruch auf diese besondere Rentenart, dass zum Rentenbeginn ein GdB von mind. 50 vorlag. Dieser Anspruch auf die Rentenart entfällt nicht, selbst dann nicht, wenn der GdB irgendwann auf unter 50 sinken sollte.

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1 Antworten

Jockelam 06.08.2012 | 11:37
Nein, wird sie nicht. Der Grad der Behinderung (GdB) hat nichts mit der Höhe der Rente zu tun. Der Gesetzgeber fordert lediglich, dass bei Beginn der Altersrente (wegen Schwerbehinderung) eine Anerkennung als schwerbehinderter Mensch vorliegen muss.
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