Hallo Ulrich Jaszczynski,
das stimmt nicht. nach Vollendung des 60. Lebensjahres können Sie diese Altersrente nur dann abschlagsfrei beziehen, wenn Sie vor dem 17.11.1950 geboren sind, und am 16.11.2000 entweder schwerbehindert oder berufs- bzw. erwerbsunfähig nach dem Recht bis 31.12.2000 waren.