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Experten-Antwort

rente wegen schwerbehinderung

von sarina06.04.2012 | 19:22
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4 Antworten

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Ich bekomme EU-Rente befr. bis dezember12. 50%schwerb., geb. märz 1952. Habe dann die "Wahl" zwischen Folgeantrag, Altersrente wg. Schwerbeh. oder jobcenter. Rente liegt knapp über Grundsicherungssatz. Wäre hier ein AR-Antrag wegen Schwerbeh. "logisch"? Stelle ich jetzt einen Folgeantrag, habe ich die ganze Arzt-odyssee nochmal. Die Rente dürfte aber ja bei einer AR wg. Behinderung ziemlich die gleiche Höhe haben wie die EU-Rente. Melde ich mich beim Jobcenter, und kriege " ganz überraschend" mit über 60 doch keinen Job mehr, habe ich renten technisch lediglich den " Vorteil", dass die Zeit beim Jobcenter jeden Monat 0,3 % weniger Abzüge bei einer Schwerbehindertenrente dann mit 63 bedeutet. Macht ca. 7% bei 800.- Rente?! Dafür Chancen, vom Jobcenter nicht ganz so nett behandelt zu werden, u.a., weil die natürlich bei meiner Vorgeschichte nicht lange fackeln werden, mich eh in die Grundsicherung oder Rente? abzuschieben. Das " Gesündeste" wäre also eigentlich gleich die AR zu beantragen. Ändert sich da übrigens demnächst die Zuverdienstregelung? Hat jmd. dazu nen Ratschlag?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da es sich bei der Zuschussrente derzeit um Gesetzesplanungen handelt, sind zum derzeiten Zeitpunkt leider keine konkreten Angaben möglich.

Daher vermutlich die Empfehlung von W*lfgang, ersteinmal die Verlängerung der EM-Rente zu beantragen, da Sie somit die Altersrente erst nach Umsetzung der Gesetzesvorhaben in Anspruch nehmen würden.

Bei einer Altersrentengewährung handelt es sich um eine endgültige Entscheidung, während bei einem weiteren EM-Rentenbezug immer noch eine weitere Entscheidung bzgl. der folgenden Altersrente getroffen werden muss.

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3 Antworten

W*lfgangam 07.04.2012 | 13:45
Zitat von sarina anzeigenausblenden
Hallo sarina, dazu schauen Sie sich bitte mal die folgende Seite an, wo der derzeitige Stand in Form eines Referentenentwurfs besteht - wie man sich Regierungsseitig die künftigen Hinzuverdienstgrenzen bei einer Altersrente ab 63 vorstellt: http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/rentenre… Was davon dann als Gesetz tatsächlich beschlossen wird, steht noch in vielen Sternen. Zum Folgeantrag: Mit Auslaufen der EM-Rente sollten Sie diese natürlich weiter beantragen - ansonsten wären Sie mit dem AR-Antrag für Schwerbehinderte faktisch sofort raus aus dem Arbeitsmarkt, und wie Sie richtig erkannt haben, entgehen Sie damit allen 'Schikanen' (med. Gutachten / Jobcenter). Im Hinblick auf die möglicherweise kommende Zuschussrente (850 EUR, finden Sie auch unter dem Link), kann es taktisch vielleicht günstiger sein, zunächst wirklich nur die EM-Rente weiter zu beantragen, um anschließend dann bei der AR den Mehrbetrag mitzunehmen. Mein Rat wäre, zunächst nur die EM-Rente weiter zu beantragen (6 Monate vorher, also im Sommer) und die Entwicklung im Rahmen des Rentenreformpaketes abzuwarten - vielleicht liegen Ergebnisse schneller vor, als man es sonst erwartet. Gruß w.
sarinaam 09.04.2012 | 18:36
Im Hinblick auf die möglicherweise kommende Zuschussrente (850 EUR, finden Sie auch unter dem Link), kann es taktisch vielleicht günstiger sein, zunächst wirklich nur die EM-Rente weiter zu beantragen, um anschließend dann bei der AR den Mehrbetrag mitzunehmen. Danke fuer die Antwort schonmal! Den Tip oben versteh ich aber nicht ganz; Kriege jetzt ca. 800E EU-Rente ( incl. ca 80.- Betriebsrente), dazu Wohngeld ( 50.- ) Auf was fuer einen Mehrbetrag ( falls weiter EU-Rente beantragt wird und spaeter erst AR wg.Schwerbehinderung) soll/kann ich da denn hoffen/warten? Bin ich denn tatsaechlich mit einer EU-Rente "weniger" raus aus dem Arbeitsmarkt als mit der AR/Schwerbeh.? Und mit Hilfe eines Jobcenters bin ich faktisch da genauso raus wie bei einer AR !
sarinaam 10.04.2012 | 14:45
Danke an den experten!-und noch mal eine Nachfrage zu: " Bei einer Altersrentengewährung handelt es sich um eine endgültige Entscheidung, während bei einem weiteren EM-Rentenbezug immer noch eine weitere Entscheidung bzgl. der folgenden Altersrente getroffen werden muss. " Was macht ein Folgeantrag auf weitere EU-Rente denn fuer einen Sinn - welche Art von " weiterer Entscheidung" kann denn noch folgen, die irgendwie relevant sein koennte? Ich denke , die EP's bei weiterer EU-Rente kann man vernachlaessigen-bei 720.- Rente - , eine -wie auch immer moegliche Arbeit - kann ich in beiden Faellen ja jederzeit aufnehmen - was koennte sich da realistisch - mit fast 61 J. - noch zu irgendeinem Vorteil wenden, wenn ich mit der AR/Schwerbeh. noch " warte" ?
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