Hallo sarina,
dazu schauen Sie sich bitte mal die folgende Seite an, wo der derzeitige Stand in Form eines Referentenentwurfs besteht - wie man sich Regierungsseitig die künftigen Hinzuverdienstgrenzen bei einer Altersrente ab 63 vorstellt:
http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/rentenre…
Was davon dann als Gesetz tatsächlich beschlossen wird, steht noch in vielen Sternen.
Zum Folgeantrag:
Mit Auslaufen der EM-Rente sollten Sie diese natürlich weiter beantragen - ansonsten wären Sie mit dem AR-Antrag für Schwerbehinderte faktisch sofort raus aus dem Arbeitsmarkt, und wie Sie richtig erkannt haben, entgehen Sie damit allen 'Schikanen' (med. Gutachten / Jobcenter).
Im Hinblick auf die möglicherweise kommende Zuschussrente (850 EUR, finden Sie auch unter dem Link), kann es taktisch vielleicht günstiger sein, zunächst wirklich nur die EM-Rente weiter zu beantragen, um anschließend dann bei der AR den Mehrbetrag mitzunehmen.
Mein Rat wäre, zunächst nur die EM-Rente weiter zu beantragen (6 Monate vorher, also im Sommer) und die Entwicklung im Rahmen des Rentenreformpaketes abzuwarten - vielleicht liegen Ergebnisse schneller vor, als man es sonst erwartet.
Gruß
w.