Hallo Edelgard,
es ist gut, dass Sie sich einen Versicherungsverlauf angefordert haben - dann haben Sie alle erforderlichen Angaben gesichert vorliegen. Die Zeit des Bezuges der EM-Rente müsste in diesem Verlauf als Anrechnungszeit aufgeführt sein (ein Rentenbezug, der mit einer Zurechnungszeit zusammenfällt, wird in der Altersrente zur Anrechnungszeit und Sie müssten ja in Ihrer EM-Rente bis zum 60. Lebensjahr Zurechnungszeiten enthalten haben). Diese Anrechnungszeiten zählen auch für die 35 Jahre, sodass eine Alo-Meldung wahrscheinlich nicht nötig sein wird.
Am Besten warten Sie jetzt den Versicherungsverlauf ab und klären dann vielleicht noch offene Fragen im persönlichen Gespräch in der Beratungsstelle.