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Rente wegen Schwerbehinderung

von Edelgard13.06.2008 | 08:35
2306 Ansichten
11 Antworten

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Hallo, ich erhalte seit 2004 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf unbestimmte Zeit. Am 14.5.1997 erhielt ich einen Schwerbehindertenausweis vom Versorgungsamt Düsseldorf mit 50 %, welcher bis 08/2001 gültig war. Im November 2004 erhielt ich nach langem Kampf wiederum einen Schwerbehindertenausweis vom Versorgungsamt Münster mit 70 %, welcher bis 08/2012 gültig ist. Ich bin im Mai 1949 geboren. Meine Frage: Kann ich mit 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen und wieviele Versicherungsjahre muss ich dafür haben? Danke für eine Antwort. MfG Edelgard

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Edelgard,

ich kann die Aussagen der anderen User bestätigen. Weil Sie vor 1950 geboren sind und am 16.11.2000 als schwerbehindert anerkannt waren, haben Sie Vertrauensschutz und können mit 60 ohne Abschläge Rente erhalten (sofern Sie zu diesem Zeitpunkt weiter schwerbehindert sind und 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten haben).

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Eventuell kann eine Versicherung an Eides statt zugelassen werden. Im Zuge dieses Verfahrens müssen Sie glaubhaft darlegen, dass Sie versicherungspflichtig beschäftigt waren und Beiträge abgeführt wurden. Die Entscheidung hierüber trifft der Versicherungsträger nach pflichtgemäßem Ermessen.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo Edelgard,

es ist gut, dass Sie sich einen Versicherungsverlauf angefordert haben - dann haben Sie alle erforderlichen Angaben gesichert vorliegen. Die Zeit des Bezuges der EM-Rente müsste in diesem Verlauf als Anrechnungszeit aufgeführt sein (ein Rentenbezug, der mit einer Zurechnungszeit zusammenfällt, wird in der Altersrente zur Anrechnungszeit und Sie müssten ja in Ihrer EM-Rente bis zum 60. Lebensjahr Zurechnungszeiten enthalten haben). Diese Anrechnungszeiten zählen auch für die 35 Jahre, sodass eine Alo-Meldung wahrscheinlich nicht nötig sein wird.

Am Besten warten Sie jetzt den Versicherungsverlauf ab und klären dann vielleicht noch offene Fragen im persönlichen Gespräch in der Beratungsstelle.

8 Antworten

Happyam 13.06.2008 | 08:55
Hallo Edelgard, zur 1. Frage: ja, da Sie am 16.11.2000 (Stichtag) mind. 50 % schwerbehindert waren. zu Frage 2: aber nur wenn Sie insgesamt 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten zusammen haben. (Versicherungsjahre) Die Zeit in der die Schwerbehinderung nicht vorlag wirkt sich nicht negativ für Sie aus. Wichtig ist der Stichtag, und dass die Schwerbehinderung zum Zeitpunkt des Rentenbeginns vorliegt! LG Happy
Useram 13.06.2008 | 08:59
Für die Rente für schwerbehinderte Menschen müssen 35 Versicherungsjahre zurückgelegt sein, wobei hierzu alle rentenrechtlichen Zeiten gelten, also auch Kinderberücksichtigungszeiten (sofern die Monate nicht durch andere Zeiten belegt sind) oder Anrechnungszeiten. Da Sie am 16.11.2000 einen GdB von mindestens 50% haben, besteht Vertrauensschutz.
Happyam 13.06.2008 | 09:00
Nachtrag: es ist in Ihrem Fall sogar besonders ratsam die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 60 und bitte nicht später zu beantragen, da diese sogar abschlagsfrei wäre aufgrund des Vertrauensschutzes!!! Am besten stellen Sie Anfang 2009 einen Antrag auf Umwandlung in einer Beratungsstelle, dann ist alles im "grünen Bereich" und Sie können ab Juni 2009 eine ungekürzte Altersrente erhalten!!! Das klingt doch gut oder? Grüße Happy
DDRam 13.06.2008 | 09:37
Hallo zusammen. Ich habe lange Jahre in der DDR gearbeitet. Leider habe ich meinen Sozialversicherungsausweis verloren (grünes Arbeitsbuch). Viele Zeiten konnten vom Rentenversicherungsträger ermittelt werden (Über DISOS, RHENUS, alte Arbeitgeber und Nachfolgebetriebe). Zeugen sind nicht vorhanden, bzw, nicht bekannt. Was ist mit den Zeiten, wo keine Unterlagen mehr besorgt werden können? Gibt es eine Möglichkeit, wie diese angerechnet werden können?
JoJoam 13.06.2008 | 09:58
Hallo "DDR", erstellen Sie bitte einen eigenen Beitrag. Ihre Frage passt nicht zur Rente wegen Schwerbehinderung!! JoJo
DDRam 13.06.2008 | 10:04
gerade geschehen. sorry
Edelgardam 13.06.2008 | 20:08
Hallo, vielen Dank allen "Schreibern" für die schnellen Antworten. Ich weiß allerdings nicht genau, ob ich 35 Jahre zusammen habe. Es könnten ein paar Monate fehlen. Ich habe heute einen Versicherungsverlauf angefordert. Daraus kann ich doch bestimmt erkennen, wieviele Monate mir noch fehlen. Könnte ich dann noch ein paar Monate arbeitslos sein, falls mir was fehlt? Was passiert dann mit der Erwerbsminderungsrente? Herzlichen Gruß Edelgard
Edelgardam 16.06.2008 | 11:13
Hallo, ganz herzlichen Dank für diese Information. Das habe ich nicht gewusst. So lernt man immer was dazu. Ich habe seit September 2004 die EM-Rente und wenn die als Anrechnungszeit gewertet wird, dann wird es klappen, dass ich mit 60 in Altersrente gehen kann. Ich hatte bis August 2004 bereits 418 Monate zusammen. Ich warte jetzt auf den Versicherungsverlauf. Da steht ja sicher alles drin. Nochmals Danke und LG Edelgard
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