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Rente wegen Schwerbehinderung

von Heinz11.10.2009 | 16:29
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4 Antworten

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Hallo guten Tag Ich habe seit zwei Jahre eine teilweise Erwerbsmindertenrente. Nächstes Jahr im August werde ich 60 Jahre alt. Durch eine Krebserkrankung habe ich einen Schwerbehindertengrad von 80%.Der Schwerbehindertenaus habe ich seit 2005 und läuft im April 2010 ab. Meine Fragen dazu sind Was passiert falls der Ausweis nicht verlängert wird? Könnte ich dann nicht mit 60 wegen Schwerbehinderung mit Abzug in Rente gehen. Wenn der Ausweis verlängert wird kommt die volle Erwerbsmindertenrente bzw. vorgezogene Altersrente automatisch. oder muss sie dann beim Rententräger beantragt werden? MfG Heinz

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen muß zum Rentenbeginn Schwerbehinderung vorliegen. Ihr Ausweis läuft zum April 2010 also vor Vollendung des 60 Lebensjahres ab. Sollte der Antrag auf weitere Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft abgelehnt werden, besteht für Sie die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Solange darüber nicht bestandskräftig entschieden ist, liegt bei Ihnen Schwerbehinderung vor. Bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen hätten Sie einen Abschlag von 10,8 %

3 Antworten

Schiko.am 11.10.2009 | 19:34
Wenn bei Rentenbeginn im Sep- tember 2010 noch 50% ge- geben sind, bei 35 Jahre An- rechnungszeit,ist die Rente nach Schwerbehinderung mö- glich. Grundsätzlich ist eine andere Rentenart zu beantragen. Es ist ja auch eine Behinderung von 60% möglich, trotzdem scheidet die Erwerbsminderungsrente aus. MfG.
Heinzam 12.10.2009 | 10:14
Vielen Dank an Schiko. und Experte für die Anworten. Wäre nett wenn ich zur zweiten Frage ebenfalls eine antwort bekäme. Wenn der Ausweis verlängert wird kommt die volle Erwerbsmindertenrente bzw. vorgezogene Altersrente automatisch. oder muss sie dann beim Rententräger beantragt werden? MfG Heinz
Rentenkingam 12.10.2009 | 13:35
Hallo Heinz, die Rente kommt nicht automatisch.Hierzu müssen sie wieder einen Rentenantrag stellen. Das die Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht in Frage kommt ist natürlich falsch. Wenn sie vom Versorgungsamt unter die 50 % gestuft würden, haben sie immer noch die Möglichkeit im Rahmen der Rente wg teilweiser Erwerbsminderung einen Antrag auf Prüfung der vollen Erwerbsminderung zu stellen.
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