Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen muß zum Rentenbeginn Schwerbehinderung vorliegen. Ihr Ausweis läuft zum April 2010 also vor Vollendung des 60 Lebensjahres ab. Sollte der Antrag auf weitere Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft abgelehnt werden, besteht für Sie die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Solange darüber nicht bestandskräftig entschieden ist, liegt bei Ihnen Schwerbehinderung vor. Bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen hätten Sie einen Abschlag von 10,8 %